2 Hektar für 4 Personen – 3 für Ü40

Nach dem Höfegesetz LG Nr. 17/2001 muss ein geschlossener Hof genug Ertrag abwerfen, um den Lebensunterhalt von mindestens vier Personen zu sichern. Doch wie realistisch ist das noch? In einer Anfrage an die Landesregierung wollte Andreas Leiter Reber wissen, wie dieser Ertragswert festgelegt wird, ob er jemals angepasst wurde – und ob die aktuell vorgeschriebenen Betriebsgrößen noch zeitgemäß sind.

Hier geht's zur Anfrage: [PDF]

   

Die Landesregierung hat geantwortet. 

Die Antworten liest du hier.
 

Short facts

  • Anfrage Nr. 462/24-XVII

    2 Hektar für 4 Personen - 3 für 40

  • Einreich-Datum:

    20.11.2024

  • Hauptsachbereich:

    Landwirtschaft

  • Aktueller Status:

    Archiviert

  • Werdegang des Aktes:

    20.11.2024 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landesrat WALCHER
    • Frist für Beantwortung 30 Tage: 20.12.2024
    • Frist im Sinne von Art. 110, Absatz 5 der GO: 19.01.2025

    21.11.2024 - Übermittlung an das zuständige Organ

    03.01.2025 - Definitive Antwort: Landesrat WALCHER

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