Symbolische Schutzklausel?
Nach Jahren intensiver Forderungen nach einer Schutzklausel im Autonomiestatut stellt sich nun die Frage: Wird sie tatsächlich kommen – und wenn ja, in welcher Form? Andreas Leiter Reber will von Landeshauptmann Kompatscher wissen, ob die Einvernehmensklausel noch als notwendig erachtet wird oder nur symbolischen Wert hat – und ob sie nicht sogar zum Bumerang werden könnte.
Hier geht's zur Anfrage: [PDF]
Die Landesregierung hat geantwortet.
Short facts
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Anfrage Nr. 468/24-XVII
Symbolische Schutzklausel?
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Einreich-Datum:
20.11.2024
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Hauptsachbereich:
Autonomie
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Aktueller Status:
Im Sekretariat eingebracht
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Werdegang des Aktes:
20.11.2024 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER
- Frist für Beantwortung 30 Tage: 20.12.2024
- Hauptsachbereich: 001.45 - Autonomie
- Frist im Sinne von Art. 110, Absatz 5 der GO: 19.01.2025
22.11.2024 - Übermittlung an das zuständige Organ
22.01.2025 - Definitive Antwort: Landeshauptmann KOMPATSCHER
23.01.2025 - Archivierung
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