Symbolische Schutzklausel?

Nach Jahren intensiver Forderungen nach einer Schutzklausel im Autonomiestatut stellt sich nun die Frage: Wird sie tatsächlich kommen – und wenn ja, in welcher Form? Andreas Leiter Reber will von Landeshauptmann Kompatscher wissen, ob die Einvernehmensklausel noch als notwendig erachtet wird oder nur symbolischen Wert hat – und ob sie nicht sogar zum Bumerang werden könnte.

Hier geht's zur Anfrage: [PDF]

   

Die Landesregierung hat geantwortet. 

Die Antworten liest du hier

Short facts

  • Anfrage Nr. 468/24-XVII

    Symbolische Schutzklausel?

  • Einreich-Datum:

    20.11.2024

  • Hauptsachbereich:

    Autonomie

  • Aktueller Status:

    Im Sekretariat eingebracht

  • Werdegang des Aktes:

    20.11.2024 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER
    • Frist für Beantwortung 30 Tage: 20.12.2024
    • Hauptsachbereich: 001.45 - Autonomie
    • Frist im Sinne von Art. 110, Absatz 5 der GO: 19.01.2025

    22.11.2024 - Übermittlung an das zuständige Organ

    22.01.2025 - Definitive Antwort: Landeshauptmann KOMPATSCHER

    23.01.2025 - Archivierung

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