Primäre Zuständigkeit: Gemeinden und ihr Wahlgesetz
Fragen zur Wahrung und zum Ausbau der Südtirol-Autonomie
Welche Zuständigkeit hat Südtirol beim Gemeindewahlgesetz tatsächlich? Diese Frage rückt angesichts aktueller Diskussionen um mögliche Gesetzesänderungen zunehmend in den Fokus. In einer Anfrage vom 18. November 2024 hat Andreas Leiter Reber präzise nachgefragt, wie die Landesregierung die Zuständigkeit bewertet und welche rechtlichen Grundlagen sie dabei heranzieht.
Hier geht's zur Anfrage: [PDF]
Die Landesregierung hat geantwortet.
Short facts
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Anfrage Nr. 457/24-XVII
Primäre Zuständigkeit: Gemeinden und ihr Wahlgesetz Fragen zur Wahrung und zum Ausbau der Südtirol-Autonomie
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Einreich-Datum:
15.11.2024
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Hauptsachbereich:
Autonomie
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Aktueller Status:
Archiviert
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Werdegang des Aktes:
15.11.2024 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER
- Frist für Beantwortung 30 Tage: 15.12.2024
- Frist im Sinne von Art. 110, Absatz 5 der GO: 14.01.2025
18.11.2024 - Übermittlung an das zuständige Organ
16.12.2024 - Definitive Antwort: Landeshauptmann KOMPATSCHER
16.12.2024 - Archivierung
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