Autonomiereform
Mach dir selbst ein Bild!
Die geplante Autonomiereform beherrscht derzeit weite Teile der veröffentlichten Meinung in Südtirol. Spricht man allerdings (durchaus interessierte) Südtiroler Bürger auf die Reform an, so wissen die wenigsten, welche Änderungen konkret geplant sind und welche positiven oder negativen Auswirkungen sie für Südtirol haben können.
Damit sich jeder und jede selbst informieren und eine eigene Meinung bilden kann, stellen wir hier den Text zu den geplanten Änderungen am Autonomiestatut vor und zeigen Analysen von Fachleuten sowie Stellungnahmen verschiedener Journalisten und Medien auf.
Die Links und Informationen werden hier laufend erweitert. Bleib dran!

Unser Autonomiestatut und die geplanten Änderungen:

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Der von der Regierung Meloni am 15. April 2025 offiziell an den Landtag übermittelte Gesetzesentwurf, den Begleitbericht und dessen übersetzte Fassung in deutscher Sprache.
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Die von LH Kompatscher und der Südtiroler Landesregierung im Oktober 2023 ausgearbeitete Textversion und angestrebte Wiederherstellung der verlorengegangen Kompetenzen in Artikel 4 des ursprünglich für alle Regionen mit Sonderstatut geplanten Entwurfs.
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Das derzeitige Autonomiestatut.

Analysen von Experten und Pressestimmen:
Der von LH Kompatscher berufene Rechtsberater des Landes Walter Obexer spricht in der Tageszeitung Dolomiten vom 08. April von einem „Schritt voran für Südtirols Autonomie“, Politikwissenschaftler Günther Pallaver meint in einem Gastkommentar in der Tiroler Tageszeitung die Reform sei „kein großer Wurf“ und Roberto Toniatti bezeichnet die Reform am 18. April im Corriere del Trentino als „Oxymoron“ .
Die Neue Tageszeitung schreibt am 15. April 2025 zum Verfassungsgesetzentwurf der italienischen Regierung von „Arnos Forderungen“ und erklärt warum „aus gutem Grund“ nicht alle der ursprünglichen Südtiroler Forderungen in den Text eingeflossen sind.
Auf Salto.bz analysiert Fabio Gobbato über „le rinunce svp“
Welche konkreten und für die Bürger spürbaren Änderungen soll die Reform laut LH Arno Kompatscher geben?
Hier seine Antwort auf unsere Landtagsanfrage im November 2024.

Konträre Einschätzungen zur Einvernehmensklausel
Am 13. November zitiert die Tageszeitung Dolomiten die Verfassungsrechtlerin Daria De Pretis und den Landeshauptmann die davon sprechen, dass die „Einvernehmensklausel von symbolischer Natur sei“.
Dieselbe Tageszeitung Dolomiten schreibt am 10. April 2025 davon, dass „Südtirol ohne dem Einvernehmen nichts mehr genommen werden kann“.

Die weiteren Schritte im Landtag
22. April 2025
Am 22. April findet ein Sonderlandtag statt, der von der vereinten Opposition einberufen wurde und der die geplanten Änderungen am Statut analysieren und vorab bewerten soll.
Landtagspräsident Schuler und die politische Mehrheit wollten die Behandlung und Abstimmung über die einzelnen Punkte verhindern. Aus diesem Grund wurde ein Ersetzungsantrag hinterlegt, welcher jedoch während der Landtagssitzung ebenso abgelehnt wurde. Daraufhin hat die Opposition geschlossen den Saal verlassen und spricht in einer gemeinsamen Presseaussendung von einem “Tiefpunkt der Demokratie”.
23. April 2025
Am 23. April tagt die Sonderkommission des Landtags, um die offizielle Stellungnahme des Landtages zum Verfassungsgesetzentwurf vorzubereiten.
Der Landtag hat 4 Möglichkeiten, seine offizielle Stellungnahme abzugeben:
- Eine negative Stellungnahme
- Eine positive Stellungnahme mit Auflagen (an die Einbringer die vorgeschlagenen Änderungen vorzunehmen)
- Eine positive Stellungnahme mit Bemerkungen (die lediglich Anregungen beinhalten dürfen)
- Eine positive Stellungnahme
Südtirols Landesparlament „darf“ nur abnicken
Es hat sich bereits im Vorfeld der Sitzung der Sonderkommission abgezeichnet, dass die Regierungskoalition keine großen inhaltlichen Änderungen zum vorliegenden Entwurf der Autonomiereform aufnehmen wird.
Doch dass SVP-Fraktionschef Harald Stauder gleich zu Beginn der Sitzung mitteilt, dass der vorliegende Text „ein fertig ausverhandeltes Ergebnis“ darstelle und die Regierungsfraktionen nicht gedenken auch nur einer einzigen Änderung oder Präzisierung am Text zuzustimmen, zeigt einmal mehr wie bizarr der demokratische Prozess bei Änderungen am Südtiroler Autonomiestatut abläuft.
Umso mehr da die Regierungskoalition mit 18 Abgeordneten gerademal um einen Abgeordneten mehr verfügt als die politische Minderheit mit 17 Abgeordneten.
Dass selbst die von der Freien Fraktion vorgebrachten Auflagen, die den „Minderheitenschutz“ als Begriff explizit einfügen wollte, damit unmissverständlich klargestellt ist, dass künftig bei einseitigen Änderungen am Statut die aktuellen Standards des Minderheitenschutzes nicht gesenkt werden, wurden mit 17 zu 18 Stimmen abgelehnt.
Dieses Anliegen ist später lediglich als unverbindliche Bemerkung in eine Liste äußerst weicher und meist lobender Bemerkungen eingeflossen.
Brisante Zahlen
Zählt man die Abgeordneten getrennt nach Sprachgruppen, was angesichts der Grundlagen der Autonomie und des Minderheitenschutzes durchaus legitim ist, so verfügt die Regierungskoalition über 14 Abgeordnete der deutschen und ladinischen Sprachgruppe, während die gemeinsame Opposition 16 Abgeordnete der deutschen Sprachgruppe auf sich vereint. Durch diese Betrachtung bekommen die knappen Abstimmungsergebnisse zu den vorgeschlagenen Änderungen an der geplanten Autonomieeform eine besondere Brisanz.
Trentino-Südtirol/Alto Adige: Zweinamigkeit mehrheitlich gutgeheißen
Die Auflage, den vor einem halben Jahrhundert, im zweiten Autonomiestatut von 1972 in Artikel 114 für die Region Trentino Südtirol angeführten deutsche Wortlaut „Trentino-Südtirol“ beizubehalten und nicht gegen die zweinamige Form „Trentino Südtirol/Alto Adige“ auszutauschen, wurde ebenso abgelehnt.
Sogar nachdem die Freie Fraktion das Anliegen auch in weicherer Form als allgemeine Bemerkung zur Abstimmung vorlegte, verfehlte es mit 19 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen klar die Mehrheit. (Dagegen: SVP, FH, FdI, FI, Civica und PD; Dafür: FF, Liste Widmann, STF, JWA, Vita; Enthalten: TeamK, Grüne, Colli;)
06. Mai 2025
Am 06. Mai verabschiedet der Landtag die offizielle positive oder negative Stellungnahme samt Bemerkungen oder Auflagen für Änderungen.

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