Mit der Verabschiedung des „Europagesetzes des Landes“ im Jahr 2019 wurde erstmals eine...
Mit der Verabschiedung des „Europagesetzes des Landes“ im Jahr 2019 wurde erstmals eine...
Mit der Verabschiedung des „Europagesetzes des Landes“ im Jahr 2019 wurde erstmals eine Wassergebühr für die Südtiroler Landwirtschaft eingeführt. Die Inhaber von Konzessionen für die Entnahme von Wasser aus Quellen, Fließgewässern oder aus dem Grundwasser zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen, wurden somit verpflichtet eine Gebühr zu entrichten.