Wolfsentnahme
Fragen zu Genehmigungen, Einsätzen und Auflagen
Am 9. August 2024 unterzeichnete der Landeshauptmann eine Ermächtigung zur Entnahme zweier Wölfe im Obervinschgau. Doch nur wenige Tage später stoppte das Verwaltungsgericht die Maßnahme. Andreas Leiter Reber wollte genauer wissen: Gab es bei der Planung und Durchführung der Entnahme Unklarheiten oder Versäumnisse? Und warum wurde das Dekret überhaupt öffentlich gemacht?
„Es ist wichtig, dass solche sensiblen Entscheidungen rechtlich und organisatorisch einwandfrei ablaufen – und auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind,“ betont Leiter Reber. In seiner Anfrage wirft er einen kritischen Blick auf die Abläufe, die eingesetzten Mittel und die Transparenz der Landesregierung.
Die vollständige Anfrage kannst du hier lesen:
Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 90/09/24-XVII
Wolfsentnahme
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Einreich-Datum:
04.09.2024
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Hauptsachbereich:
Forstwirtschaft
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Aktueller Status:
Archiviert
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Werdegang des Aktes:
04.09.2024 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER
- Zuständiges Organ: Landesrat WALCHER
10.09.2024 - Im Plenum nicht behandelt
- Frist für schriftliche Beantwortung: 20.09.2024
17.09.2024 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landesrat WALCHER
- Text der schriftlichen Antwort
- Archivierung
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