Lehrer: Zweites Grundgehalt?
Landesrat Achammer hat jüngst im Südtiroler Landtag und auch in den Medien die Einführung eines „Zweiten Grundgehalts“ für Lehrpersonen in Aussicht gestellt.
Dies vorausgeschickt ergeben sich folgende Fragen an den Landesrat:
- Welche staatlichen und autonomiepolitischen Rechtsnormen ermöglichen die Einführung eines Gehaltsmodells für Lehrpersonen, welches ein „zweites Grundgehalt“ vorsieht?
- Erlaubt der Südtiroler Landeszusatzvertrag für Lehrpersonen theoretisch eine beliebige Erhöhung der Zulagen und damit des Gesamteinkommens oder unterliegt der Landeszusatzvertrag staatlichen Grenzen?
- Wie hoch waren die Mittel aus dem Südtiroler Landeshaushalt, welche für Gehaltselemente und Zulagen für das Lehrpersonal in den Jahren 2023 und 2024 verwendet wurden?
Ich ersuche höflich um getrennte Angabe der Schulstufen, die Anzahl und Unterscheidung des Lehrpersonals und der Summen.
Update - 11. Juni 2025: Antwort des Landesrates liegt vor
Mittlerweile liegt die schriftliche Antwort des zuständigen Landesrates Philipp Achammer vor. Demnach wäre die Einführung eines zweiten Grundgehalts für Lehrpersonen laut geltender Rechtslage prinzipiell möglich – sowohl durch staatliche Regelungen als auch durch autonome Bestimmungen.
Ob und inwiefern der Landeszusatzvertrag dabei Spielraum lässt, wurde ebenfalls thematisiert. Zudem enthält die Antwort eine detaillierte Aufstellung der Mittel aus dem Landeshaushalt für das Lehrpersonal in den Jahren 2023 und 2024.
Die vollständige Anfrage samt Antwort findest du hier als PDF zum Download.
Basierend auf dieser Antwort werden wir nun die nächsten Schritte setzen und gezielte Initiativen erarbeiten - bleib dran, wir halten dich auf dem Laufenden.
💬 Deine Meinung ist uns wichtig: Schreib uns deine Anliegen und Gedanken zu diesem Thema gerne in die Kommentare! ⬇️
Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 60/06/25-XVII
Lehrer: Zweites Grundgehalt?
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Einreich-Datum:
27.05.2025
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Hauptsachbereich:
Bildungsdirektionen DE-ITA-LAD, Schulverwaltung
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Aktueller Status:
Archiviert
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Werdegang des Aktes:
27.05.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landesrat ACHAMMER
03.06.2025
- Beantwortung im Plenum: Landesrat ACHAMMER
- Replik bzw. Zusatzfrage des Einbringers
- Archivierung
11.06.2025
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