Kostenschätzung vs. reale Kosten
Mit Beschluss Nr. 828 vom 27. Oktober 2020 hat die Landesregierung das Verfahren für die Konzessionsvergabe der außerstädtischen Linienverkehrsdienste mit Autobussen im Zeitraum 12.12.2021 – 13.12.2031 mit Vormerkung der Ausgabe“ eingeleitet. Die Abteilung Mobilität hat dabei die Daten geliefert.
Dies vorausgeschickt ergeben sich folgende Fragen an den Landesrat:
- Auf welchen Grundlagen hat die Abteilung Mobilität die im Beschluss angeführte Kostenschätzung erstellt?
Die Kostenschätzung der Abteilung Mobilität ergab im Oktober 2020 für das Jahr 2022 81.385.336,07 € und für 2023 auf 82.146.146,41 €.
Laut Antwort auf eine Landtagsanfrage im Mai 2025 teilte der Landesrat mit, dass für die Lose im Jahr 2022 jedoch nur 41.805.046,41 € und für das Jahr 2023 59.638.734,38 € an die Konzessionäre ausbezahlt wurde.Wie kann der große Unterschied nachvollziehbar erklärt werden?
Update: Die Antwort der Landesregierung liegt vor.
Die massive Abweichung zwischen geschätzten und tatsächlich ausgezahlten Kosten im außerstädtischen Busverkehr erklärt die Landesregierung damit, dass bei der Ausschreibung hohe Preisabschläge erzielt wurden – teils bis zu 26 %. Außerdem seien manche Dienste erst im Laufe des Jahres 2022 übernommen worden, was die Vergleichbarkeit erschwere.
Andreas Leiter Reber dazu:
„Wenn Prognosen um Dutzende Millionen danebenliegen, muss man sich fragen, wie sorgfältig hier gearbeitet wurde – und ob nicht mit überhöhten Schätzungen politisch kalkuliert wurde. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder.“
Lies dir die vollständige Anfrage samt Antwort hier durch: [PDF-Download]
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Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 63/06/25-XVII
Kostenschätzung vs. reale Kosten
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Einreich-Datum:
27.05.2025
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Hauptsachbereich:
Mobilität
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Aktueller Status:
Dem zuständigen Organ weitergeleitet
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Werdegang des Aktes:
27.05.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landesrat ALFREIDER
03.06.2025 - Im Plenum nicht behandelt
- Frist für schriftliche Beantwortung: 13.06.2025
13.06.2025 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landesrat ALFREIDER
16.06.2025 - Archivierung
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