Wasserzins 2024

Mit Inkrafttreten des LG 10/2019 wurden in Südtirol erstmals Wassergebühren für die Landwirtschaft eingeführt. Laut Mitteilung des zuständigen Landesrats wurde im Jahr 2023 insgesamt 5.582 Konzessionären eine oder mehrere Aufforderungen für die Entrichtung der Wassergebühr für die Nutzung öffentlicher Gewässer zu Beregnungszwecken zugestellt. Insgesamt beliefen sich die Gebühren im Jahr 2023 auf 1.582.484 Euro.

         

Dies vorausgeschickt ergeben sich folgende Fragen an den Landesrat:

  • Von wie vielen Betreibern wurde vom Amt für nachhaltige Gewässernutzung im Sektor Landwirtschaft im Jahr 2024 eine Wassergebühr für die Beregnung (Bewässerung, Beregnung, Frostschutz) eingefordert und wie hoch waren die berechneten Gebühren für Beregnung (Bewässerung, Beregnung, Frostschutz) im Jahr 2024 insgesamt?
  • Wie verteilt sich die Anzahl der gebührenpflichtigen Konzessionen zum Zwecke der Beregnung auf die einzelnen Gemeinden?
  • Wie viele der 2024 eingeforderten Gebühren lagen auf oder unter dem Betrag von 70 Euro?
    Wie hoch war der Gesamtbetrag dieser „kleinen“ Gebühren?

    

Update: Antwort der Landesregierung liegt vor

Im Jahr 2024 wurden von 5.239 Betreibern Wassergebühren in der Landwirtschaft eingefordert – insgesamt rund 1,42 Millionen Euro. Bemerkenswert: Mehr als 4.500 Zahlungsaufforderungen lagen bei unter 70 Euro, was zeigt, wie groß der Verwaltungsaufwand für vergleichsweise geringe Summen ist. Gleichzeitig verweist die Landesregierung auf die positive „Lenkungswirkung“ der Gebühr, etwa beim Bereinigen nicht mehr genutzter Konzessionen.

      

Andreas Leiter Reber dazu:

„Wenn Tausende Landwirte für Bagatellbeträge bürokratisch belastet werden, muss man sich fragen, ob der Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis steht. Die Wassergebühr darf kein Selbstzweck sein – schon gar nicht in Zeiten wachsender Herausforderungen für die Landwirtschaft.“ 

Lies dir die vollständige Anfrage hier durch: [PDF-Download]

       

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Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 64/06/25-XVII

    Wasserzins 2024

  • Einreich-Datum:

    27.05.2025

  • Hauptsachbereich:

    Energie

  • Aktueller Status:

    Archiviert

  • Werdegang des Aktes:

    27.05.2025 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landesrat BRUNNER

    27.05.2025 - Im Plenum nicht behandelt

    • Frist für schriftliche Beantwortung: 13.06.2025

    12.06.2025 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landesrat BRUNNER

    12.06.2025 - Archivierung

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