Beihilfen für Herdenschutz
Die Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen für Vorbeugemaßnahmen bei Weidetieren auf Almen – Herdenschutz auf Almen definieren die Maßnahmen, für welche Begünstigte die Beihilfen sind, sofern sie im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen, Eigentümer oder Bewirtschafter der Almen sind.
Diesbezüglich möchte Andreas Leiter Reber in seiner Anfrage wissen, wer für welche Form der Beihilfen angesucht hat, wie hoch die jeweils gewährten Beihilfen waren, welche Vorbeugemaßnahmen als “innovative Vorbeugemaßnahmen” anerkannt wurden und bei welchen Projekten Kontrollen durchgeführt wurden.
Die vollständige Anfrage findest du hier: [PDF-Download]
💬 Deine Meinung ist uns wichtig: Schreib uns deine Anliegen und Gedanken zu diesem Thema gerne in die Kommentare! ⬇️

Short facts

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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 82/07/25-XVII
Beihilfen für Herdenschutz
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Einreich-Datum:
25.06.2025
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Hauptsachbereich:
Landwirtschaft
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Aktueller Status:
Dem zuständigen Organ weitergeleitet
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Werdegang des Aktes:
25.06.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landesrat WALCHER
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