Auftragsprämien:
Wer hat den Spielraum des Landes genutzt?
Die Südtiroler Landesregierung hat in ihrem Beschluss Nr. 427/2024 und einer späteren Verlängerung den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften bis zum 30. Juni 2025 die Möglichkeit gegeben, eine eigene Regelung zur Auszahlung der Auftragsprämien im Sinne von Artikel 45 des GVD Nr. 36/2023 zu treffen. Unter anderem konnten Schwellenwerte eingeführt werden, unterhalb denen keine Auftragsprämien ausbezahlt werden.
Mit dieser schriftlichen Anfrage Andreas Leiter Reber nun wissen, welche der 116 Südtiroler Gemeinden und der 7 Bezirksgemeinschaften eine eigene Regelung gefasst haben.
Die vollständige Anfrage kannst du hier lesen:
Short facts
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Anfrage Nr. 843/25-XVII
Auftragsprämien: Wer hat den Spielraum des Landes genutzt?
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Einreich-Datum:
10.07.2025
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Hauptsachbereich:
Örtliche Körperschaften
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Aktueller Status:
In Ausführung
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Werdegang des Aktes:
10.07.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landesrat ALFREIDER
18.07.2025 - Übermittlung an das zuständige Organ
- Frist für Beantwortung 30 Tage: 17.08.2025
- Frist im Sinne von Art. 110, Absatz 5 der GO: 16.09.2025
15.09.2025
- Zwischenbescheid: Landeshauptmann KOMPATSCHER
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