Inklusion im Landesdienst
Das Land Südtirol ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens zu fördern und zu gewährleisten. Es gewährt Arbeitgebern Prämien, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu fördern, und ist gleichzeitig selbst der größte Arbeitgeber im Land.
Andreas Leiter Reber möchte mit seiner Anfrage in Erfahrung bringen, wie die Beschäftigungssituation beim Land Südtirol aussieht und welchen Gesetzen die Landesverwaltung bei der Anstellung von Menschen mit Behinderung unterliegt.
Die vollständige Anfrage samt Antwort der Landesrätin Amhof findest du hier:
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Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 99/09/25-XVII
Inklusion im Landesdienst
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Einreich-Datum:
03.09.2025
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Hauptsachbereich:
Sozialpolitik
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Aktueller Status:
Archiviert
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Werdegang des Aktes:
03.09.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landesrätin AMHOF
09.09.2025
- Im Plenum nicht behandelt
- Frist für schriftliche Beantwortung: 19.09.2025
10.09.2025 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landesrätin AMHOF
11.09.2025 - Archivierung
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