Hundesteuer: Welcher Gesetzesentwurf?
Am 23. September 2025 hat Landesrat Walcher Südtirols Öffentlichkeit über die Tageszeitung Dolomiten erstmals mitgeteilt, dass er eine Hundesteuer einführen und im Landtag einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen wolle.
Am 17. November teilte der Landesrat den Südtirolern wiederum über die Tageszeitung Dolomiten mit, dass er die Hundesteuer zurücknehme, da es im Landtag nicht die notwendigen 18 Stimmen gebe. Doch im Landtag hat Landesrat Walcher bis zum heutigen Tag keinen Gesetzesentwurf eingereicht.
Daraus ergeben sich folgende Fragen an den zuständigen Landesrat Luis Walcher:
- Aus welchen Gründen haben Sie dem Landtag nicht wie prominent angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Hundesteuer vorgelegt?
- Sie sagen öffentlich, dass Ihr Gesetzesentwurf im Landtag innerhalb der politischen Mehrheit und auch nicht mit Unterstützung der Opposition die notwendigen 18 Stimmen bekäme. Wie viele Abgeordnete der 5-er Koalition haben sich für Ihren Entwurf ausgesprochen?
- Haben Sie Fraktionen und Abgeordneten der Opposition einen Entwurf ihres geplanten Gesetzes übermittelt? Wenn ja, wann und wem – und vor allem wie waren die Rückmeldungen?
- Welchen Personen und Verbänden außerhalb des Landtags haben sie ihren angekündigten, jedoch nie im Landtag eingereichten Gesetzesentwurf in schriftlicher Form übermittelt?
- DNA-Register für Hunde: Im Jänner 2026 werden erstmals Strafen zwischen 292 und 1.048 Euro für die fehlende Eintragung fällig. Welcher Hebesatz wird angewandt und wie hoch schätzen Sie die Einnahmen für das Land?
Die Anfrage kannst du hier downloaden:
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Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 21/11bis/25-XVII
Hundesteuer: Welcher Gesetzesentwurf?
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Einreich-Datum:
19.11.2025
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Hauptsachbereich:
Natur und Landschaft
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Aktueller Status:
Dem zuständigen Organ weitergeleitet
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Werdegang des Aktes:
19.11.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landesrat WALCHER
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