Zentralstaat sagt Njet zu dritter Amtszeit
Am 6. November veröffentlichte das Verfassungsgericht ein Urteil, worin es feststellte, dass das Verbot einer dritten Amtszeit in Folge für „Regionalpräsidenten“ auch für Regionen und Provinzen mit Sonderstatut gelte. Somit sind auch die direkt gewählten Landeshauptleute von Südtirol und Trient betroffen und der aktuelle Landeshauptmann von Trient kann somit kein drittes Mandat anstreben. Derzeit hat dieses Urteil zwar keine direkten Auswirkungen auf Südtirol, da bei uns im Gegensatz zu Trient der Landeshauptmann nicht vom Volk, sondern vom Landtag gewählt wird.
Daraus ergeben sich folgende Fragen an Landeshauptmann Kompatscher:
- Erkennen Sie in diesem Urteil eine Beschneidung autonomer Kompetenzen der Region Trentino-Südtirol bzw. der Autonomie der beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient? Wenn ja, worin konkret?
- Wie haben Sie als Landeshauptmann von Südtirol und Vizepräsident der Region auf dieses Urteil offiziell reagiert?
- Hat die Landesregierung hinsichtlich dieses Urteils des Verfassungsgerichts bereits rechtliche Schritte eingeleitet? Wenn ja, wann und welche?
- Welche rechtlichen und politischen Schritte gedenkt die Landesregierung in dieser Sache zu unternehmen?
- Sofern der Staat die Mandatsbeschränkung auch auf nicht direkt gewählte Landeshauptleute ausweiten würde, würde die Südtiroler Landesregierung in gleicher Form reagieren und handeln?
Die Anfrage kannst du hier lesen oder downloaden:
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Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 56/11bis/25-XVII
Zentralstaat sagt Njet zu dritter Amtszeit
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Einreich-Datum:
19.11.2025
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Hauptsachbereich:
Präsidium der Landesregierung
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Aktueller Status:
Archiviert
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Werdegang des Aktes:
19.11.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER
25.11.2025 - Im Plenum nicht behandelt
- Frist für schriftliche Beantwortung: 05.12.2025
28.11.2025 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landeshauptmann KOMPATSCHER
- Text der schriftlichen Antwort
- Archivierung
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