Erholung am Stausee

Die sogenannten Maßnahme 8.B.viii beschreibt im Auflagenheft des Wasserkraftwerks St. Pankraz die geplante Erholungszone, die am Zoggler Stausee durch Aufschüttung des Sees entstehen soll. Sie zählt zu jenen Umweltmaßnahmen, die direkt von Seiten der Gemeinde Ulten durchgeführt werden. Der Konzessionär der Wasserableitung wurde jüngst dazu verpflichtet 90.000 Euro für die Realisierung dieser Maßnahme an die Gemeinde zu bezahlen.

   

Daraus ergeben sich folgende Fragen an den zuständigen Landesrat Brunner: 

  1. Was ist bei der Erholungszone am Stausee konkret geplant und wie sollen die Bürgerinnen und Bürger diese nutzen können?
  2. Wie viel nutzbare Fläche soll durch die Aufschüttung neu gewonnen werden?
  3. Welche Änderungen am Bauleitplan und Landschaftsplan sind für die Nutzung als Naherholungszone notwendig und in welche raumplanerische Bestimmung soll die Fläche umgewidmet werden?
  4. Die Errichtung welcher Infrastrukturen und Gebäude sind auf der Fläche vorgesehen?
  5. Was soll die Aufschüttung und die Realisierung der Erholungszone insgesamt kosten?
  6. Mit welchen Umweltgeldern und sonstigen Geldmitteln wird die Erholungszone realisiert? (Anteil Umweltgelder der Gemeinde, des Landes, des Konzessionärs?
  7. Bis wann wird die Erholungszone fertiggestellt und nutzbar sein?

    

Die vollständige Anfrage kannst du hier lesen oder downloaden:

PDF-Datei

          

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Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 77/11/25-XVII

    Erholung am Stausee

  • Einreich-Datum:

    29.10.2025

  • Hauptsachbereich:

    Natur und Landschaft

  • Aktueller Status:

    Dem zuständigen Organ weitergeleitet

  • Werdegang des Aktes:

    29.10.2025 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landesrat BRUNNER

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