Freischuss

Einen Gams-Jahrling zum 60. Geburtstag, einen Steinbock für den Verbandspräsidenten oder einen Hirsch als Preis fürs Preiswatten einer Freiwillige Feuerwehr – solche tierischen Geschenke hatten die Landeshauptleute Magnago und Durnwalder gern vergeben. 

In den letzten Jahren ist es auffallend ruhig um diese Freischüsse in den Forsten der Landesdomäne geworden. 

Laut dem (letzten für mich zu findenden) Dekret des Landeshauptmanns, mit welchem die Agentur Landesdomäne eingerichtet worden ist, wurde festgelegt: „…das Einfangen und das Erlegen von Wild werden vom Direktor/von der Direktorin der Landesdomäne genehmigt, wenn dies nötig ist, um den besten Wildbestand beizubehalten und Kulturschäden zu vermeiden.“ Und weiter: 

„Das Wild wird vom Forst- und Jagdaufsichtspersonal der Landesdomäne oder - mit Bewilligung des Direktors/der Direktorin der Landesdomäne - von geeigneten Personen eingefangen und erlegt, die dafür keine Vergütung erhalten; das Personal der Landesdomäne hat die genannten Personen direkt zu beaufsichtigen und trägt die Verantwortung.“

   

Daraus ergeben sich folgende Fragen an den zuständigen Landesrat Walcher: 

  1. Welchen Personen, die nicht zum Forst- und Jagdaufsichtspersonal des Landes gehören, wurde in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 eine Bewilligung zur Erlegung eines Wildes auf den Flächen der Landesdomäne erteilt?

    

Ich ersuche höflich um die Angabe der Namen, ev. der Funktion oder des Vereins, der Wildart und des Datums der Erlegung.

    

Die vollständige Anfrage kannst du hier lesen oder downloaden:

PDF-Datei

          

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Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 78/11/25-XVII

    Freischuss

  • Einreich-Datum:

    29.10.2025

  • Hauptsachbereich:

    Natur und Landschaft

  • Aktueller Status:

    Dem zuständigen Organ weitergeleitet

  • Werdegang des Aktes:

    29.10.2025 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landesrat WALCHER

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