Wenn zwei das Gleiche tun… Lehrergehälter im Vergleich

Um die aktuelle Diskussion um die Gehaltssituation der Südtiroler Lehrer seriös führen zu können, sind verlässliche Informationen und Daten unabdingbar. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung über Modellrechnungen und Analysen verfügt, welche die Gehaltssituation von Lehrern an den verschiedenen Schulformen in Südtirol darstellt.

     

Daraus ergeben sich folgende Fragen an Landesrätin Amhof:

  1. Für Lehrpersonen gleichen Ausbildunggrades: Wie viel verdient eine Lehrperson an den Berufsschulen des Landes summiert in 40 Dienstjahren, wie viel eine Lehrperson an den Schulen der Oberstufe staatlicher Art? 
    Berechnung der Fallbeispiele: durchgehende Vollzeit bei sofortiger Festanstellung.
  2. Ergeben sich daraus Unterschiede bei der Abfertigung? 
    Wenn ja, in welcher Höhe? 
    2.1 Welche weiteren Unterschiede können sich bei der Abfertigung im Vergleich der beiden Fallbeispiele ergeben? (Berücksichtigung von unterschiedlichen Regelungen bzgl. Möglichkeit der Anlegung der Abfertigung in Pensionsfonds)?
  3. Wie gestalten sich die durchschnittlichen Pensionsbezüge der beiden Fallbeispiele (Staatslehrperson und Landeslehrperson) am Ende ihrer beruflichen Laufbahn, unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Besoldungs- und Pensionsregelungen?
  4. Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die Einstufung und die Pensionsberechnung der Lehrer an Schulen staatlicher Art und jener an Südtirols Berufsschulen? Ich ersuche höflich um die Auflistung der gültigen Rechtsakte (Staatsund Landesgesetze, Kollektivvertrag, Verrordnungen etc.)

       

Die vollständige Anfrage kannst du hier lesen oder downloaden:

PDF-Datei

        

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Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 80/11/25-XVII

    Wenn zwei das Gleiche tun... Lehrergehälter im Vergleich

  • Einreich-Datum:

    29.10.2025

  • Hauptsachbereich:

  • Aktueller Status:

    Dem zuständigen Organ weitergeleitet

  • Werdegang des Aktes:

    29.10.2025 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landesrätin AMHOF

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