Zuschüsse für Erziehungsjahre

Die Region Trentino-Südtirol bezuschusst die private Rentenabsicherung der Erziehungsjahre. Der Beitrag kommt jenen zugute, die als Privatangestellte freiwillige Beiträge oder als Freiberufler Pflichtbeiträge in die eigene Rentenkasse einzahlen. Die Ansuchen werden bei uns in Südtirol über die Patronate abgewickelt.

   

Daraus ergeben sich folgende Fragen an die zuständige Landesrätin Pamer: 

  1. An wie viele Personen wurden in Südtirol in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils Beiträge zur Absicherung der Erziehungsjahre ausbezahlt? Und mit welcher Gesamtsumme?
  2. Wie viele davon waren jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 Angestellte und wie hoch waren die Beiträge an sie? 
    2.1 Wie viele waren Angestellte in der privaten Wirtschaft mit einem Teilzeitvertag bis 70%? 

    2.2 Wie viele waren Angestellte in der privaten Wirtschaft in Wartestand ohne Bezüge und ohne Rentenversicherung?

    2.3 Wie viele waren Eingeschriebene in der Sonderverwaltung des NISF? 

    2.4 Wie viele waren Personen, die keine Tätigkeit ausüben und in keiner Pflichtversicherung eingetragen sind (z.B. Hausfrauen, StudentInnen) 

  3. Wie viele, der in Frage 1 angefragten Beitragsempfänger waren Selbstständige und Freiberufler und wie hoch waren die Beiträge an sie?
  4. Können Empfänger weder als Angestellte noch als Selbstständige gelten? Wenn ja, bitte ich um Angabe dieser Kategorien für die angefragten Jahre.eiterinnen hat allein die Südtiroler Landesverwaltung in den Jahren 2020 bis 2024 die Mutterschaftszeit ausbezahlt und welche Gesamtsummen ergaben sich daraus?

    

Die vollständige Anfrage kannst du hier lesen oder downloaden:

PDF-Datei

          

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Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 82/11/25-XVII

    Zuschüsse für Erziehungsjahre

  • Einreich-Datum:

    29.10.2025

  • Hauptsachbereich:

    Familie

  • Aktueller Status:

    Dem zuständigen Organ weitergeleitet

  • Werdegang des Aktes:

    29.10.2025 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landesrätin PAMER

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