Njet zu 3. Amtszeit – Begründung des Zentralstaats
Auf die Anfrage Nr. 56 der Fragestunde 11-bis 2025, hatte LH Kompatscher geantwortet, dass die detaillierten Urteilsbegründungen des Verfassungsgerichtshofs noch fehlen, um eine Einschätzung vornehmen zu können. Inzwischen liegen diese vor, und der VGH begründet seine Entscheidung mit den „allgemeinen Grundsätzen der Rechtsordnung“ und sein Verbot einer dritten Amtszeit als „Gegengewicht“ zur Direktwahl. Das Urteil gilt ausdrücklich für alle Sonderautonomien.
Andreas Leiter Reber möchte nun vom Landeshauptmann wissen,
ob dieses Urteil eine Einschränkung der Südtiroler Autonomie darstellt, ob daraus ein Präzedenzfall für weitere autonome Zuständigkeiten entsteht und welche rechtlichen oder politischen Schritte die Landesregierung bereits gesetzt hat bzw. zu setzen gedenkt.
Die vollständige Anfrage samt Antwort im Plenum und Zusatzfrage kannst du hier lesen:
💬 Deine Meinung ist uns wichtig: Schreib uns deine Anliegen und Gedanken zu diesem Thema gerne in die Kommentare! ⬇️
Short facts
-
Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 47/01/26-XVII
Njet zu 3. Amtszeit - Begründung des Zentralstaats
-
Einreich-Datum:
07.01.2026
-
Hauptsachbereich:
Präsidium der Landesregierung
-
Zuständiges Organ:
- Landeshauptmann KOMPATSCHER
-
13.01.2026
- Beantwortung im Plenum: Landeshauptmann KOMPATSCHER
Hier die komplette Dokumentation samt Anfrage, Antwort im Plenum und Zusatzfrage:
Für Deine Sicherheit
Gib bitte den OTP-Code ein,
welchen Du gerade eben per SMS
erhalten hast.
Hmmm…
Leider hat etwas nicht geklappt.
Hast du die Nummer korrekt eingegeben?
Versuche es bitte noch einmal!
Freie Info
Freie Kontrollen
Schreibe den ersten Kommentar