Betten-stop-and-go
Am 20. Jänner ließ sich Landesrat Walcher in der Tageszeitung Dolomiten damit zitieren, dass er die Frist für die Verwirklichung von Gästebetten in noch nicht verwirklichten Tourismuszonen verlängern wolle. Konkret geht es um rund 12.000 Gästebetten in Zonen, die vor Jahren und teilweise Jahrzehnten für touristische Einrichtungen und als Tourismusentwicklungsgebiete ausgewiesen worden sind oder für Betten, die bei Wiedergewinnungs-, Durchführungs- oder Umstrukturierungsplänen vorgesehen waren aber nie verwirklicht worden sind.
Mit Inkrafttreten des Dekrets LH vom 26.09.2022, Nr. 25 wurden diesen Zonen „erworbene Rechte“ für vier Jahre zugesprochen, die ungeachtet des seitdem geltenden „Bettenstopps“ die Verwirklichung dieser Betten ermöglicht, sofern bis zum 30.09.2026 eine Eingriffsgenehmigung erlassen wird.
Andreas Leiter Reber möchte vom Landeshauptmann Kompatscher wissen:
ob die Landesregierung beabsichtigt, die Frist für diese erworbenen Rechte zu verlängern, aus welchen Gründen dies gegebenenfalls erfolgen soll und für welchen Zeitraum. Zudem fragt er nach, ob eine mögliche Fristverlängerung – wie medial kolportiert – an die Gemeinden delegiert werden soll und ob entsprechende Forderungen seitens des Gemeindenverbands oder einzelner Bürgermeister an die Landesregierung herangetragen wurden.
Die Anfrage kannst du hier lesen:
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Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 12/02/26-XVII
Betten-Stop-and-Go
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Einreich-Datum:
26.01.2026
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Hauptsachbereich:
Präsidium der Landesregierung
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Aktueller Status:
Dem zuständigen Organ weitergeleitet
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Zuständiges Organ:
- Landeshauptmann KOMPATSCHER
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