Ein Euro startet in Brüssel.

Und wie gelangt er über Rom und Bozen zum Südtiroler Bauer?

Gemäß Artikel 32 der EU-Verordnung 1305/2013 bestimmen die Mitgliedstaaten aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen jene Gebiete, welche die EU als benachteiligte Gebiete definiert und für welche sie gezielt europäische Geldmittel zum Ausgleich dieser Benachteiligung zur Verfügung stellt. 

   

Laut staatlichem Register sind alle Gemeinden der Provinzen Aosta, Belluno, Sondrio, Trient und Bozen als „Berggebiet“ eingestuft. In der Anfrage Nr. 53/10/2025 hat Landesrat Walcher jene Geldmittel mitgeteilt, welche für sogenannten „Ausgleichszahlungen“ in den Jahren 2024, 2023 und 2022 direkt an Südtiroler Landwirte ausbezahlt wurden.

    

Andreas Leiter Reber möchte von Landesrat Walcher wissen: 

wie die europäische Förderschiene für benachteiligte Gebiete im Sinne der EU-Verordnung 1305/2013 verwaltungstechnisch zwischen Brüssel, Rom und Bozen abgewickelt wird und auf welcher Grundlage die Geldmittel für Gemeinden und Provinzen berechnet werden. Dabei interessiert insbesondere, ob landwirtschaftliche Flächen oder die Anzahl der Betriebe als Berechnungsbasis herangezogen werden.

          

Die  Anfrage kannst du hier lesen:

PDF-Datei

          

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Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 62/02/26-XVII

    Ein Euro startet in Brüssel. Und wie gelangt er über Rom und Bozen zum Südtiroler Bauer?

  • Einreich-Datum:

    28.01.2026

  • Hauptsachbereich:

    Landwirtschaft

  • Aktueller Status:

    Dem zuständigen Organ weitergeleitet

  • Zuständiges Organ:

    • Landesrat WALCHER

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