Verwaltung BNG Tiers: Ernennung eines Kommissars
In der Gemeinde Tiers gibt es offene Fragen rund um bürgerliche Nutzungsrechte und Gemeinnutzungsgüter. Die Landesregierung hat deshalb mit Beschluss Nr. 767 vom 17.09.2024 einen Kommissar ad acta ernannt, der die rechtlichen Eigentumsverhältnisse zwischen der Gemeinde Tiers und der Verwaltung B.N.G. Tiers klären soll. Doch bleiben Unklarheiten: Gibt es weitere Flächen, die ohne Ermächtigung besetzt sind? Und welche Maßnahmen werden zum Schutz der Nutzungsberechtigten ergriffen?
Die Antwort der Landesregierung verweist darauf, dass das zuständige Landesamt mit der Verwaltung B.N.G. Tiers im Austausch steht, um das Verfahren voranzutreiben. Es bleiben jedoch weiterhin wesentliche Fragen offen – insbesondere im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die von diesen Entscheidungen betroffen sind.
Die Anfrage samt Antwort kannst du hier lesen oder downloaden:
💬 Was hältst du von diesem Vorgehen? Welche Maßnahmen wären aus deiner Sicht nötig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten? Teile deine Gedanken in den Kommentaren!
Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 57/01/25-XVII
Verwaltung BNG Tiers: Ernennung eines Kommissars
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Einreich-Datum:
09.01.2025
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Hauptsachbereich:
Örtliche Körperschaften
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Aktueller Status:
Archiviert
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Werdegang des Aktes:
08.01.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER
14.01.2025 - Im Plenum nicht behandelt
- Frist für schriftliche Beantwortung: 24.01.2025
20.01.2025 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landeshauptmann KOMPATSCHER
21.01.2025 - Archivierung
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