Monopol auf Einsprachigkeit?

Droht eine Verletzung von Autonomie und Minderheitenschutz?

Eine aktuelle Ausschreibung der Agentur für Zoll und Monopole sorgt für Besorgnis: In einem internen Auswahlverfahren für Führungspositionen in Südtirol wird auf den Zweisprachigkeitsnachweis verzichtet. Eine klare Missachtung des Autonomiestatuts und des Minderheitenschutzes?

     

Andreas Leiter Reber hakt nach:

  • Erkennt die Landesregierung darin einen Verstoß gegen die garantierten Proporz- und Zweisprachigkeitsprinzipien?
  • Wurde bereits rechtlich dagegen vorgegangen?
  • Wie will die Landesregierung solche Eingriffe in die Autonomie künftig verhindern?

  

Hier geht’s zur vollständigen Anfrage: [PDF-Link]

       

Der Landeshauptmann hat geantwortet:

Die Einhaltung der Autonomie- und Minderheitenrechte wird kontrolliert. Sollte eine Verletzung festgestellt werden, werden entsprechende Schritte eingeleitet. Ein wichtiger erster Schritt – doch bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zu Verbesserungen kommt.

    

💬 Was denkst du? Droht hier eine schleichende Aushöhlung der Autonomie? Diskutiere mit uns in den Kommentaren! ⬇️

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Neugierig auf die Fakten? Hier findest du die komplette Dokumentation zur Anfrage von Andreas Leiter Reber.

Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 69/03/25-XVII

    Monopol auf Einsprachigkeit? Verletzung von Autonomie und Minderheitenschutz bei Agentur für Zoll und Monopole

  • Einreich-Datum:

    05.03.2025

  • Hauptsachbereich:

    Mehrsprachigkeit und Sprachpolitik

  • Aktueller Status:

    Archiviert

  • Werdegang des Aktes:

    05.03.2025 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER

        

    11.03.2025 - Beantwortung im Plenum: Landeshauptmann KOMPATSCHER

    Archivierung

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