Monopol auf Einsprachigkeit:
Verletzung von Autonomie und Minderheitenschutz bei Agentur für Zoll und Monopole
Eine aktuelle Ausschreibung der Agentur für Zoll und Monopole sorgt für Besorgnis: In einem internen Auswahlverfahren für Führungspositionen in Südtirol wird auf den Zweisprachigkeitsnachweis verzichtet. Eine klare Missachtung des Autonomiestatuts und des Minderheitenschutzes?
Andreas Leiter Reber hakt nach:
- Erkennt die Landesregierung darin einen Verstoß gegen die garantierten Proporz- und Zweisprachigkeitsprinzipien?
- Wurde bereits rechtlich dagegen vorgegangen?
- Wie will die Landesregierung solche Eingriffe in die Autonomie künftig verhindern?
Der Landeshauptmann hat geantwortet:
Die Einhaltung der Autonomie- und Minderheitenrechte wird kontrolliert. Sollte eine Verletzung festgestellt werden, werden entsprechende Schritte eingeleitet. Ein wichtiger erster Schritt – doch bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zu Verbesserungen kommt.
Hier geht’s zur vollständigen Anfrage: [PDF-Link]
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Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 69/03/25-XVII
Monopol auf Einsprachigkeit? Verletzung von Autonomie und Minderheitenschutz bei Agentur für Zoll und Monopole
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Einreich-Datum:
05.03.2025
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Hauptsachbereich:
Mehrsprachigkeit und Sprachpolitik
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Aktueller Status:
Archiviert
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Werdegang des Aktes:
05.03.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER
11.03.2025 - Beantwortung im Plenum: Landeshauptmann KOMPATSCHER
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