Monopol auf Einsprachigkeit?
Droht eine Verletzung von Autonomie und Minderheitenschutz?
Eine aktuelle Ausschreibung der Agentur für Zoll und Monopole sorgt für Besorgnis: In einem internen Auswahlverfahren für Führungspositionen in Südtirol wird auf den Zweisprachigkeitsnachweis verzichtet. Eine klare Missachtung des Autonomiestatuts und des Minderheitenschutzes?
Andreas Leiter Reber hakt nach:
- Erkennt die Landesregierung darin einen Verstoß gegen die garantierten Proporz- und Zweisprachigkeitsprinzipien?
- Wurde bereits rechtlich dagegen vorgegangen?
- Wie will die Landesregierung solche Eingriffe in die Autonomie künftig verhindern?
Hier geht’s zur vollständigen Anfrage: [PDF-Link]
Der Landeshauptmann hat geantwortet:
Die Einhaltung der Autonomie- und Minderheitenrechte wird kontrolliert. Sollte eine Verletzung festgestellt werden, werden entsprechende Schritte eingeleitet. Ein wichtiger erster Schritt – doch bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zu Verbesserungen kommt.
💬 Was denkst du? Droht hier eine schleichende Aushöhlung der Autonomie? Diskutiere mit uns in den Kommentaren! ⬇️

Transparenz schafft Vertrauen – Anfrage & Antworten im Überblick
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Neugierig auf die Fakten? Hier findest du die komplette Dokumentation zur Anfrage von Andreas Leiter Reber.

Short facts

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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 69/03/25-XVII
Monopol auf Einsprachigkeit? Verletzung von Autonomie und Minderheitenschutz bei Agentur für Zoll und Monopole
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Einreich-Datum:
05.03.2025
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Hauptsachbereich:
Mehrsprachigkeit und Sprachpolitik
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Aktueller Status:
Archiviert
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Werdegang des Aktes:
05.03.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER
11.03.2025 - Beantwortung im Plenum: Landeshauptmann KOMPATSCHER
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