Wohnen: Konventioniert und gelöscht
05.03.2025 - In Südtirol gibt es zahlreiche sogenannte konventionierte Wohnungen, die bestimmten Wohnsitz- und Arbeitskriterien unterliegen, um leistbaren Wohnraum für Einheimische zu sichern. Doch was passiert nach Ablauf der Bindung oder Rückerstattung der Wohnbauförderung? In diesen Fällen kann eine Unbedenklichkeitserklärung zur grundbücherlichen Löschung der Sozialbindung beantragt werden – doch wie oft wird dies tatsächlich gemacht?
Andreas Leiter Reber hat in der aktuellen Fragestunde eine Anfrage eingereicht, um Klarheit über die Anzahl der Anträge und Genehmigungen der letzten zehn Jahre zu erhalten. Wie viele Wohnungen wurden aus der Konventionierung entlassen? Wie entwickeln sich die Zahlen über die Jahre hinweg?
19.03.2025 - Die Antwort der Landesregierung zur Kontrollanfrage liegt nun vor.
Im Jahr 2024 wurden 11 Anträge um Verzicht auf die Wohnbauförderung für konventionierte Wiedergewinnung gestellt. Zudem wurden 14 Unbedenklichkeitserklärungen zur Löschung der Zweckbestimmung ausgestellt.
Interessant ist, dass seit 2002 im Grundbuch ersichtlich ist, ob die Bindung nur die Gemeinde betrifft oder auch die Autonome Provinz Bozen. Dies hat Auswirkungen auf die Genehmigungsverfahren. Die geforderte Aufschlüsselung der Daten nach Gemeinden konnte nicht bereitgestellt werden, da dies informationstechnisch nicht möglich sei.
Lies die Anfrage im Detail: [PDF-Datei hier öffnen]
Was hältst du von dieser Entwicklung? Sollten die Bindungen länger bestehen bleiben oder flexibler gehandhabt werden? Teile deine Meinung in den Kommentaren! ⬇️
Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 70/03/25-XVII
Wohnen: Konventioniert und gelöscht
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Einreich-Datum:
05.03.2025
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Hauptsachbereich:
Wohnungsbau
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Aktueller Status:
Archiviert
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Werdegang des Aktes:
05.03.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landesrätin MAIR
11.03.2025 - Beantwortung im Plenum: Landesrätin MAIR
19.03.2025 - Schriftliche Antwort: Landesrätin MAIR
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