Wohnen: Abgelaufene und gelöschte Bindungen

Bis März 2016 unterlag die Wohnbauförderung des Landes einer Sozialbindung, die nach 20 Jahren erlischt. In manchen Fällen kann die Bindung jedoch vorzeitig gelöscht werden – gegen eine teilweise Rückzahlung der gewährten Förderung. Doch wie häufig wird diese Möglichkeit in Anspruch genommen?

    

Andreas Leiter Reber hat eine Anfrage an die zuständige Landesrätin gestellt, um Klarheit darüber zu erhalten, wie viele Anträge auf Ablauf der Bindung oder auf vorzeitige Löschung in den vergangenen Jahren eingereicht wurden. Die Zahlen sollen Aufschluss darüber geben, ob sich die geltenden Regelungen bewährt haben oder ob Handlungsbedarf besteht.

  

Die Antwort der Landesregierung zur Kontrollanfrage liegt nun vor. 

Im Jahr 2024 wurden 1.096 Anträge um Ausstellung der Bestätigung über den Ablauf der 20-jährigen Sozialbindung gestellt. Zudem gab es 243 Anträge auf frühzeitige Löschung der Bindung, bei denen Förderempfänger auf ihren Beitrag verzichten und diesen zurückzahlen müssen.

    

Interessant ist, dass eine frühzeitige Löschung im zweiten Bindungsjahrzehnt erst seit 2016 möglich ist und seitdem jährlich mehrere Hundert Anträge gestellt werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Verzichtsanträge nach Bindungsjahrzehnten für die Jahre vor 2016 sei laut Landesregierung aus technischen Gründen nicht möglich.

    

Lies die Anfrage samt Antwort im Detail: [PDF-Datei hier öffnen]

       

💬 Was denkst du über die geltenden Regeln zur Wohnbauförderung? Schreib uns deine Meinung in die Kommentare! ⬇️

Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 72/03/25-XVII

    Wohnen: Abgelaufene und gelöschte Bindungen

  • Einreich-Datum:

    05.03.2025

  • Hauptsachbereich:

    Wohnungsbau

  • Aktueller Status:

    Archiviert

  • Werdegang des Aktes:

    05.03.2025 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landesrätin MAIR

    11.03.2025 - im Plenum nicht behandelt

    19.03.2025 - schriftliche Antwort eingelangt: Landesrätin MAIR

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