Tiers: BNG und Gemeinde sind zwei Paar Schuhe
Gemeinde und Bürgerliche Nutzungsgüter – ein rechtliches Durcheinander
Mit Beschluss Nr. 767 vom 17. September 2024 hat die Landesregierung einen Kommissär für die Verwaltung der Bürgerlichen Nutzungsgüter (BNG) in Tiers ernannt. Hintergrund war die Frage, ob die Gemeinde Tiers öffentliche Flächen der BNG ohne Ermächtigung genutzt hat und ob daraus rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen entstehen.
Die Antwort der Landesregierung auf die Kontrollanfrage zeigt:
- Unklare Eigentumsverhältnisse: Die BNG und die Gemeinde sind rechtlich getrennte Körperschaften, doch in Tiers wurde dies nicht immer sauber gehandhabt.
- Interessenkonflikte möglich: Da der Gemeindeausschuss gleichzeitig die Verwaltung der BNG übernimmt, kann es zu Interessenkonflikten kommen.
- Ernennung eines Kommissärs: Die Landesregierung hat einen Kommissär ad acta eingesetzt, um die Eigentumsverhältnisse und etwaige Rechtsverletzungen zu klären.
- Keine konkreten Antworten zu Gebühren oder Strafzahlungen: Ob die Gemeinde für die Nutzung der BNG-Flächen eine Gebühr oder Strafzahlung leisten muss, wurde nicht klar beantwortet.
Andreas Leiter Reber fordert:
„Die Landesregierung hat selbst anerkannt, dass hier rechtliche Unklarheiten bestehen. Es muss endlich volle Transparenz über die Eigentumsverhältnisse und Verpflichtungen zwischen Gemeinde und BNG geschaffen werden!“
Lies die Anfrage sowie die Antwort im Detail: [PDF-Datei hier öffnen]
Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 73/03/25-XVII
Tiers: BNG und Gemeinde sind zwei Paar Schuhe
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Einreich-Datum:
05.03.2025
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Hauptsachbereich:
Örtliche Körperschaften
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Aktueller Status:
Archiviert
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Werdegang des Aktes:
05.03.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER
11.03.2025
- Im Plenum nicht behandelt
- Frist für schriftliche Beantwortung: 21.03.2025
21.03.2025 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landeshauptmann KOMPATSCHER
24.03.2025 - Archivierung
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