Wasserzins in der Landwirtschaft – Waale

Historische Bewässerungssysteme unter Druck?

Waale haben eine lange Tradition in Südtirol – sie sind nicht nur für die Bewässerung essenziell, sondern prägen auch das Landschaftsbild und die Biodiversität. Mit dem Landesgesetz Nr. 10/2022 wurde festgelegt, dass kulturhistorisch und landschaftlich wertvolle Bewässerungssysteme von der jährlichen Wassergebühr befreit sind. Doch wie sieht die Umsetzung in der Praxis aus? Welche Waale profitieren tatsächlich von dieser Regelung, und nach welchen Kriterien wird entschieden?

    

Antwort der Landesregierung:

Laut offizieller Stellungnahme sind aktuell mehrere Waale in verschiedenen Gemeinden von der Wassergebühr befreit. Allerdings zeigt die Antwort auch, dass einige Bewässerungssysteme noch einer Prüfung unterliegen und die Befreiungen von verschiedenen Faktoren abhängen – darunter die Eintragung in Gemeinde-Landschaftsplänen oder ein offizieller Beschluss des Gemeindeausschusses.

   

Andreas Leiter Reber betont:

„Der Schutz und Erhalt der Waale ist nicht nur eine Frage der Tradition, sondern auch der Zukunft unserer Landwirtschaft. Wir werden weiter nachhaken, um sicherzustellen, dass die zugesagten Befreiungen auch wirklich umgesetzt werden.“

    

Lies dir die vollständige Anfrage hier durch: 

[PDF-Download]

   

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Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 78/06/24-XVII

    Wasserzins in der Landwirtschaft - Waale

  • Einreich-Datum:

    30.05.2024

  • Hauptsachbereich:

    Forstwirtschaft

  • Aktueller Status:

    Archiviert

  • Werdegang des Aktes:

    29.05.2024 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landesrat BRUNNER

    04.06.2024 - Im Plenum nicht behandelt

    • Frist für schriftliche Beantwortung: 14.06.2024

    14.06.2024 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landesrat BRUNNER

    17.06.2024 - Archivierung

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