Transparenz im Landtag

Rückwirkende Spesenabrechnung

„Transparenz in der öffentlichen Verwaltung und in der Politik sind ein zentrales Merkmal der Demokratie. Aktuellen Medienberichten zufolge hätten viele Landtagsabgeordnete der Legislaturperiode 2018–2023 nach ihrem Ausscheiden aus dem Landtag im Herbst 2023 Fahrtkosten in großem Ausmaß auch für die Jahre zuvor abgerechnet, um so die Veröffentlichung der Spesenabrechnung aufgrund der jährlichen Transparenzbestimmungen umgehen zu können.“

    

Andreas Leiter Reber fordert in dieser Angelegenheit volle Transparenz – und hat deshalb eine konkrete Anfrage an den Landtagspräsidenten gestellt.

    

Ziel der Anfrage: Es soll offengelegt werden, welche ehemaligen Abgeordneten nach Ende ihres Mandats rückwirkend Spesen abgerechnet haben – und wofür genau. Dabei geht es insbesondere um Fahrtkosten im Zusammenhang mit Sitzungen, politischer Tätigkeit oder Dienstreisen in Vertretung des Landtags.

   

Hier geht’s zur vollständigen Anfrage: [Link zum vollständigen Dokument]

     

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Sollten rückwirkende Spesenabrechnungen nach dem Ausscheiden aus dem Landtag überhaupt noch möglich sein?
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Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 83/04/25-XVII

    Transparenz im Landtag: Rückwirkende Spesenabrechnung

  • Einreich-Datum:

    02.04.2025

  • Hauptsachbereich:

    Präsident des Südtiroler Landtags

  • Aktueller Status:

    Dem zuständigen Organ weitergeleitet

  • Werdegang des Aktes:

    02.04.2025 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landtagspräsident/in

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