Proporz in Südtirol: Wird die Zweisprachigkeitspflicht noch eingehalten?

Fragen zu Stellenplänen und flexiblen Regelungen

Die staatlichen Verwaltungen in Südtirol unterliegen der Zweisprachigkeitspflicht und dem Proporz. Doch in den letzten Jahren häufen sich Ausnahmen von diesen Vorgaben – bekannt als „flexibler Proporz“. Andreas Leiter Reber wollte es genauer wissen: Wie steht es um die Einhaltung dieser Grundprinzipien, und welche Auswirkungen hat eine neue Durchführungsverordnung, die weitere Abweichungen ermöglicht?

   

„Für mich ist der Proporz ein Grundpfeiler unserer Autonomie. Wenn hier gelockert wird, braucht es volle Transparenz,“ betont Leiter Reber. In seiner Anfrage fordert er detaillierte Angaben zu den Stellenplänen zentraler staatlicher Agenturen wie INPS, Poste Italiane und Trenitalia sowie zu den Proporzen innerhalb der verschiedenen Funktions- und Gehaltsebenen.

   

Lies dir die vollständige Anfrage sant Antwort hier durch: 

[PDF-Download]

Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 84/10/24-XVII

    Aktueller Proporz bei staatlichen Verwaltungen

  • Einreich-Datum:

    02.10.2024

  • Hauptsachbereich:

    Mehrsprachigkeit und Sprachpolitik

  • Aktueller Status:

    Archiviert

  • Werdegang des Aktes:

    02.10.2024 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER
    • Hauptsachbereich: 014.25 - Mehrsprachigkeit und Sprachpolitik
    • Nebensachbereich: 001.35 - Öffentliche Verwaltung

    08.10.2024 - Im Plenum nicht behandelt

    • Frist für schriftliche Beantwortung: 18.10.2024

    18.10.2024 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landeshauptmann KOMPATSCHER

    14.11.2024 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landeshauptmann KOMPATSCHER

    18.11.2024 - Archivierung

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