Zweiter Einstieg in den Kindergarten

Wenige Tage beim Geburtsdatum können derzeit darüber entscheiden, ob ein Kind bereits im September in den Kindergarten eintreten kann oder bis zum folgenden Bildungsjahr warten muss.

Ein Kind, das Ende Dezember geboren ist, kann schon mit rund 32 Monaten den Kindergarten besuchen. Wird es kurz nach dem Jahreswechsel geboren, ist es beim Eintritt unter Umständen bereits dreieinhalb Jahre alt.

  

Andreas Leiter Reber hält diese Regelung für ungerecht und nicht mehr zeitgemäß. 

Sein Vorschlag: Kinder, die zwischen Jänner und Juni drei Jahre alt werden, sollen nach den Weihnachtsferien einen zweiten Einstiegstermin erhalten.

Aktuelles

August 2026

Zweiter Einstiegstermin wird im Landtag vorgeschlagen

Mit seinem Sammelgesetzentwurf schlägt Andreas Leiter Reber eine Änderung des Kindergartengesetzes vor.

Kinder, die zwischen Jänner und Juni das dritte Lebensjahr vollenden, sollen künftig nach den Weihnachtsferien in den öffentlichen Kindergarten aufgenommen werden können.

„Für berufstätige Eltern bedeutet die heutige Regelung ein zusätzliches halbes Jahr wesentlich teurerer Kleinkindbetreuung. Gleichzeitig stehen Kitas längst nicht überall zur Verfügung. Ein zweiter Einstieg schafft mehr Gerechtigkeit und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, erklärt Leiter Reber.

   

Die Tageszeitung Dolomiten hat in ihrer Ausgabe vom 29.08.2026 ausführlich berichtet.

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Der politische Werdegang

  • August 2026 – Änderung des Kindergartengesetzes eingebracht

    Andreas Leiter Reber nimmt den zweiten Einstiegstermin in seinen Sammelgesetzentwurf auf und bringt diesen in den Südtiroler Landtag ein.

    Nach der Prüfung durch den zuständigen Gesetzgebungsausschuss entscheidet der Landtag über die vorgeschlagene Änderung.

Nachgelesen: Aktuelle Medienberichte

Zwei Termine für den Kindergarten

[Dolomiten, 29.08.2026]

Teure Kita

[Südtirol 1, 29.08.2026]

Andreas Leiter Reber legt im Landtag Sammelgesetz vor

[suedtirolnews.it, 28.08.2026]

    

Presseaussendungen

“Kinderbetreuung erleichtern, Höfegesetz anpassen und Baudenkmäler erhalten” vom 28.08.2026

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Short facts

Wer soll den zweiten Einstieg nutzen können?

Kinder, die zwischen Jänner und Juni drei Jahre alt werden und damit vom bisherigen jährlichen Einstiegstermin besonders betroffen sind.

Wann soll der Einstieg erfolgen?

Im Jänner nach den Weihnachtsferien.

Warum reicht der Einstieg im September nicht aus?

Weil Kinder, die kurz nach dem Jahreswechsel geboren sind, derzeit bis zum September des nächsten Bildungsjahres warten müssen. Für ihre Familien entsteht dadurch eine zusätzliche Betreuungslücke.

Warum gerade nach den Weihnachtsferien?

Die Weihnachtspause bildet einen klaren Einschnitt im Kindergartenjahr. Dadurch kann der Einstieg vorbereitet und die Aufnahme in die Gruppe besser begleitet werden.

Geht es um den öffentlichen Kindergarten?

Ja. Der Gesetzentwurf betrifft den Einstieg in den öffentlichen Kindergarten.

Was ist die Alternative?

Ganz Südtirol soll einen gemeinsamen Wahlkreis bilden. Die für Südtirol vorgesehenen Sitze sollen anschließend entsprechend den Stimmenanteilen verteilt werden.

Damit könnten verschiedene politische Kräfte eine realistische Chance auf Vertretung in Rom erhalten.

Was bedeutet Verhältniswahlrecht?

Beim Verhältniswahlrecht werden die Sitze möglichst entsprechend den erhaltenen Stimmen verteilt. 

Vereinfacht gesagt: Erhält eine politische Kraft einen bestimmten Anteil der Stimmen, soll sich dieser Anteil auch möglichst in der Zahl ihrer Mandate zeigen.

Wird der Schutz der Sprachgruppen dadurch geschwächt?

Nein. Der Beschlussantrag verlangt ausdrücklich eine faire und angemessene Vertretung der deutschen, ladinischen und italienischen Sprachgruppe.

Wie diese Absicherung konkret gestaltet wird, muss politisch und rechtlich ausgearbeitet werden. Denkbar sind beispielsweise Vereinbarungen zwischen den Parteien oder ein Sicherungssitz für den meistgewählten italienischen Kandidaten.

Was geschieht mit der Wahlhürde?

Die derzeitige Wahlhürde von 20 Prozent auf regionaler Ebene soll gestrichen werden.

Die allgemeine staatliche Vier-Prozent-Hürde soll in Südtirol entweder nicht gelten oder auf höchstens vier Prozent der Stimmen auf Südtiroler Landesebene angewandt werden.

Das Problem

Der derzeitige Stichtag behandelt Familien sehr unterschiedlich. Zwischen zwei Kindern können nur wenige Tage Altersunterschied liegen – beim möglichen Kindergarteneinstieg kann daraus jedoch beinahe ein ganzes Bildungsjahr werden.

    

Eltern müssen diese Zeit mit Kleinkindbetreuung, Tagesmutter, familiärer Unterstützung oder einer Reduzierung ihrer Arbeitszeit überbrücken. Das kostet Geld und erschwert die berufliche Planung.

Der Vorschlag

Neben dem regulären Einstieg im September soll es einen zweiten Termin im Jänner nach den Weihnachtsferien geben.

    

Dieser soll für Kinder gelten, die zwischen Jänner und Juni drei Jahre alt werden. Der Zeitpunkt nach der Weihnachtspause ermöglicht einen klaren Beginn und erleichtert die Integration der neuen Kinder in die bestehende Gruppe.

Was bringt die Änderung den Familien?

  • bis zu einem halben Jahr weniger Kleinkindbetreuung;
  • geringere Betreuungskosten;
  • mehr Planungssicherheit;
  • einen früheren Wiedereinstieg oder eine verlässlichere Rückkehr in den Beruf;
  • mehr Gerechtigkeit zwischen Kindern mit Geburtstagen vor und nach dem Jahreswechsel.
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