Wahlgesetz: Südtirols politische Realität in Rom darstellen
Mehr Minderheitenschutz und Pluralismus bei Parlamentswahlen garantieren
Mitte Juli hat der italienische Rechtsaußenpolitiker Alessandro Urzi im Parlament einen Änderungsantrag zum Wahlgesetz durchgebracht, mit dem er den Wahlkreis Bozen/Unterland zu Gunsten einer italienischen Mehrheit und zum Vorteil für seine Partei zurechtgeschnitten hat. Die Unterlandler Bevölkerung reagierte scharf und politisch gingen die Wogen hoch. Auch innerhalb der Südtiroler Volkspartei. Dabei bringt Urzis Vorstoß nur das an die Oberfläche, was viele Demokraten seit Jahren kritisieren: Südtirols Wahlgesetz ist parteipolitisch gefärbt, schränkt den Pluralismus ein und die Wahlergebnisse geben in Rom ein verzerrtes Bild der politischen Realität wieder.
Dies vorausgeschickt, spricht sich der Südtiroler Landtag dafür aus:
1. dass zur Stärkung des Minderheitenschutzes sowie zur Förderung der Demokratie und des Pluralismus in Südtirol das Wahlgesetz für die Wahlen zum italienischen Parlament abgeändert werden soll und ein gemeinsamer Südtiroler Wahlkreis eigeführt werden soll. Die dem Land Südtirol vorbehaltenen Sitze sollen nach dem Verhältniswahlrecht vergeben werden, wobei Vorkehrungen zu treffen sind, die eine möglichst faire und angemessene Vertretung der deutschen, ladinischen und italienischen Volksgruppe berücksichtigen.
Dies vorausgeschickt, beauftragt der Südtiroler Landtag die von ihm in die 6-er und 12-er Kommission gewählten Vertreter Südtirols:
2. sich für die Abänderung des Wahlgesetzes für die Wahlen zum italienischen Parlament und die Schaffung eines gemeinsamen Südtiroler Wahlkreises, in welchem nach dem Verhältniswahlrecht gewählt wird, einzusetzen und dieses Anliegen aktiv in den Kommissionen voranzubringen;
3. sich im Sinne des Minderheitenschutzes in den Kommissionen dafür einzusetzen, dass die allgemeine staatliche Wahlhürde von 4 Prozent auf Staatsebene, in Südtirol gestrichen oder auf 4 Prozent der Stimmen auf Provinz- bzw. Landesebene angewandt wird.
Dies vorausgeschickt, beauftragt der Südtiroler Landtag die Südtiroler Landesregierung:
4. sich auf allen politischen Ebenen für die Änderung des Wahlgesetzes für die Wahlen zum italienischen Parlament einzusetzen und sich für die Einführung eines gemeinsamen Südtiroler Wahlkreises, in welchem die dem Land Südtirol vorbehaltenen Sitze nach dem Verhältniswahlrecht ermittelt werden und eine angemessene Vertretung der deutschen, ladinischen und italienischen Volksgruppe möglichst berücksichtigt werden soll, stark zu machen. Die Wahlhürde von 20 % auf regionaler Ebene ist zu streichen und soll im Sinne des Minderheitenschutzes maximal 4 Prozent der Stimmen auf Provinz- bzw. Landesebene betragen.
Den vollständigen Beschlussantrag kannst du hier lesen:
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Short facts
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Beschlussantrag Nr. 453/26-XVII
Wahlgesetz: Südtirols politische Realität in Rom darstellen.
Mehr Minderheitenschutz und Pluralismus bei Parlamentswahlen garantieren
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Einreich-Datum:
21.08.2026
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Hauptsachbereich:
Wahlen, Wahlkampf
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Werdegang des Aktes:
21.08.2026
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Weiterer Unterzeichner/Weitere Unterzeichnerin:
- Köllensperger Paul, Team K
- Rieder Maria Elisabeth, Team K
- Ploner Alex, Team K
- Ploner Franz, Team K
- Widmann Thomas, Für Südtirol mit Widmann
- Übermittlung an das zuständige Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER
- Weiteres zuständiges Organ: Landtagspräsident/in
- Zum ersten Mal auf die Tagesordnung gesetzt: 09/26
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