Landesbettenkontingent:

Vorzugsschiene für Baudenkmäler und bestehende Kubatur

Südtirol hat die Zahl neuer Gästebetten begrenzt, doch für das Landesbettenkontingent fehlen bis heute klare Vergabekriterien. Das führt dazu, dass kleinere, nachhaltige touristische Projekte und die Nutzung historischer Bausubstanz benachteiligt werden, während andere Betriebe leichter wachsen können. Besonders betroffen sind denkmalgeschützte Gebäude außerhalb der Ortskerne, deren Erhalt und Sanierung oft nur mit einer touristischen Nutzung finanzierbar sind.

   

Mit seinem Beschlussantrag fordert Andreas Leiter Reber deshalb, dass bei der Vergabe neuer Gästebetten künftig denkmalgeschützte Gebäude, Baudenkmäler und bestehende Kubatur den Vorzug erhalten sollen. Damit würde ein wichtiger Schritt gesetzt, um historische Bausubstanz in Südtirol zu erhalten und neue Gästebetten stärker an den Interessen des Landes auszurichten.

        

Den vollständigen Beschlussantrag kannst du hier lesen:

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Short facts

  • Beschlussantrag zu Landesgesetzentwurf Nr. 6/64/26-XVII

    Landesbettenkontingent: Vorzugsschiene für Baudenkmäler und bestehende Kubatur

  • Einreich-Datum:

    15.04.2026

  • Hauptsachbereich:

    Tourismus

  • Werdegang des Aktes:

    15.04.2026 - Einbringung

    • Beschlussantrag Nr.: 6
    • Gesetzentwurf Nr.: LGe 64/26-XVII G
    • Erstunterzeichner/Erstunterzeichnerin: Leiter Reber Andreas
    • Übermittlung an das zuständige Organ: Landesrat WALCHER

    16.04.2026 - Behandlung im Plenum

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