Fördergelder Denkmalpflege
Seit Dezember 2024 gelten neue Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für Bau- und Kunstdenkmäler, archäologische Güter, Archive und Sammlungen laut Abschnitt 3 des Landesgesetzes für Kulturgüter vom 18. Juli 2023, Nr. 14.
Daraus ergeben sich folgende Fragen an LR Achammer:
- Für welche Projekte und beitragsfähige Maßnahmen wurde im Jahr 2025 im Sinne von Artikel 20, Absatz 1 der Richtlinie eine Beitragshöhe von 50 Prozent der zur Förderung zugelassenen Ausgaben gewährt?*
- Für welche Projekte und beitragsfähigen Maßnahmen wurde im Jahr 2025 im Sinne von Absatz 2 eine Beitragshöhe von 80 Prozent der zur Förderung zugelassenen Ausgaben gewährt?*
*Ich ersuche jeweils um Angabe des Titel des Projekts, des Antragstellers, die beitragsfähige Maßnahmen, sowie die Höhe des gewährten Beitrags. - Welche Beiträge wurden über die Förderung für Dacheindeckungen gewährt? Ich ersuche um Angabe des Titel des Projekts, des Antragstellers, sowie die Höhe des gewährten Beitrags.
- Für wissenschaftliche Erhebungen, technische Gutachten und Schätzungen von Bau- und Kunstdenkmälern beträgt die Beitragshöhe 80%. Wie viele Beiträge wurden über diese Förderung gewährt? Ich ersuche um Angabe des Titel des Projekts, des Antragstellers, sowie die Höhe des gewährten Beitrags.
Die Anfrage kannst du hier lesen oder downloaden:
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Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 105/09/26-XVII
Fördergelder Denkmalpflege
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Einreich-Datum:
02.09.2026
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Hauptsachbereich:
Kulturgüter und Denkmalschutz
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Zuständiges Organ:
- Zuständiges Organ: Landesrat ACHAMMER
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08.09.2026 - Im Plenum nicht behandelt
- Frist für schriftliche Beantwortung: 18.09.2026
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