Zweiter Radiosender

Artikel 6 der Vereinbarung zwischen dem Land Südtirol und der Rai Com regelt den „Ausbau der Tätigkeit“. Unter anderem verpflichten sich die Parteien darin, „alle erforderlichen Anstrengungen für die Umsetzung eines zweiten Radiosenders zu unternehmen, der neben Informationsdiensten ein besonderes Augenmerk auf Themen rund um Tradition und Brauchtum, Sprache und Kultur legt.

   

Daraus ergeben sich folgende Fragen an LH Kompatscher:

  1. Von wem wurde die Umsetzung eines zweiten Radiosenders konkret vorgeschlagen?
  2. Das Hörfunkprogramm von Rai-Südtirol bringt regelmäßig Kulturbeiträge mit dem Schwerpunkt Südtirol. Die Formate „Kulturjournal“, „Blasmusik“, „Klangkulturen“, „Spielwiese“, „Achtung Volksmusik“, „Der Lieder- und Opernabend“, „A Tanzl a Weis“ „Klingendes Südtirol“, „Klassiklounge“, „Dur und Schräg“, „Abenteuer Jazz“, „Meine Volksmusik“, „Sunntigsweis“ oder die Kultursendungen „Unser Land“, „Forum“ oder „Freier Fall“ wurden allein an 10 Tagen im August ausgestrahlt. Besteht für den LH die Notwendigkeit, dass es einen weiteren öff.-rechtl. Radiosender braucht, der ein „besonderes Augenmerk auf Themen rund um Tradition und Brauchtum, Sprache und Kultur“ legt? Wird der bestehende Sender diesem Anspruch nicht gerecht?
  3. Bei welcher Sitzung hat die Landesregierung (LR) die Ausrichtung des Senders vereinbart?
  4. Wäre ein Angebot für neue Zielgruppen nicht notwendiger?
  5. Was erhofft sich die LR von einem zweiten RAI-Radiosender konkret?
  6. Wie viel ist der LR ein weiterer Radiosender wert? Welche zusätzlichen Geldmittel wären dafür jährlich notwendig?

    

Die  Anfrage kannst du hier lesen oder downloaden:

PDF-Datei

          

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Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 98/09/26-XVII

    Zweiter Radiosender

  • Einreich-Datum:

    02.09.2026

  • Hauptsachbereich:

    RAS

  • Zuständiges Organ:

    • Landeshauptmann KOMPATSCHER

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