Finanzierung des RAI-Sitzes und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Südtirol

Bereits der Pariser Vertrag von 1946 verpflichtete Italien zur Ausstrahlung deutsch- und ladinischsprachiger Programme in Südtirol. Über Jahrzehnte wurden diese durch eine Konvention zwischen dem Ministerrat und der RAI finanziert. Seit 2016 trägt das Land Südtirol auf Grundlage des Mailänder Abkommens jährlich 20 Millionen Euro zur Finanzierung der Programme von Rai Südtirol und Rai Ladinia bei – eine Summe, die mit der 2024 erneuerten Vereinbarung auch für die Jahre 2025 bis 2027 zugesichert ist. Die Vereinbarung regelt nicht nur das Budget, sondern auch das Sendepensum in deutscher und ladinischer Sprache. Die nun eingereichte Anfrage thematisiert die tatsächlichen Kosten, Budgetverwendung, Zuständigkeiten, Transparenz sowie die infrastrukturelle Lage des RAI-Sitzes Bozen.

  

Die vollständige Anfrage samt Antwort kannst du hier nachlesen: 

[PDF-Datei lesen]

   

In seiner schriftlichen Anfrage möchte  Andreas Leiter Reber unter anderem wissen, ob die jährlich vom Land bereitgestellten 20 Millionen Euro in den vergangenen Jahren tatsächlich zur Deckung der Kosten ausgereicht haben, wie hoch die effektiven Ausgaben waren und wie eventuelle Mehrkosten gedeckt wurden. Zudem fragt er nach der Aufschlüsselung des Budgets, der Verantwortlichkeit für die Mittelverwendung, den Personalkosten, Investitionen in Gebäude und Technik sowie der Finanzierung der italienischsprachigen Programme. Auch der Umfang und die Finanzierung der Informationssendungen sowie mögliche Synergien mit dem Rai-Sitz Trient stehen im Fokus.

 

 

Short facts

  • Anfrage Nr. 782/25-XVII

    Finanzierung des RAI-Sitzes und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Südtirol

  • Einreich-Datum:

    01.07.2025

  • Hauptsachbereich:

    Finanzen

  • Aktueller Status:

    In Ausführung

  • Werdegang des Aktes:

    01.07.2025 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER
    • Frist für Beantwortung 30 Tage: 31.07.2025
    • Frist im Sinne von Art. 110, Absatz 5 der GO: 30.08.2025

    28.08.2025

    • Zwischenbescheid: Landeshauptmann KOMPATSCHER

    11.11.2025

    • Definitive Antwort: Landeshauptmann KOMPATSCHER
    • Archivierung

        

    Hier die komplette Dokumentation als

    PDF-Datei

Schreibe den ersten Kommentar

Für Deine Sicherheit

Gib bitte den OTP-Code ein,

welchen Du gerade eben per SMS

erhalten hast.

Hmmm…

Leider hat etwas nicht geklappt.

Hast du die Nummer korrekt eingegeben?

Versuche es bitte noch einmal!

Freie Info

Fragen, Wünsche oder Anregungen?

Fragen, Wünsche oder Anregungen?

Du möchtest ein Thema vorschlagen oder hast ein Anliegen, das die „Freie Fraktion“ aufgreifen soll? Hast du konkrete Fragen, Wünsche oder möchtest uns dabei helfen, unsere Arbeit zu verbessern? Dann raus damit - fülle einfach dieses Formular aus und schicke uns deine Nachricht:

Freie Kontrollen

Newsletteranmeldung

Newsletteranmeldung

Bleib informiert über die wichtigsten Themen, die Südtirol bewegen – kompakt, klar und unabhängig. Melde dich jetzt an und erhalte spannende Einblicke direkt in dein Postfach!