Wasserspiele

Landesrat Brunner bezeichnet in der Beantwortung der Anfrage 64/6/25 die Einhebung eines Wasserzinses in der Landwirtschaft „…als grundsätzlich korrekt, handelt es sich doch um eine zugestandene Konzession. Zudem zahlt jeder Nutzer für seinen Wasserverbrauch eine Gebühr. Dies betrifft sämtliche Nutzer im Land, unabhängig von deren sozialer Herkunft und unabhängig vom Wirtschaftssektor, und erfolgt in Umsetzung des Verursacherprinzips.“

    

Im Widerspruch dazu hat die Landesregierung (LR) Folgendes festgelegt:

„Für Anlagen, deren Wasserableitungen oder Übergabepunkte aus anderen Anlagen zur Gänze über 1.060 Meter Meereshöhe liegen und zumindest 95 % an Wiesen- oder Acker-futterbauflächen versorgen, ist keine Jahresgebühr geschuldet.“

Für alle Wiesen oder Ackerfutterflächen, die nicht unter die obige Befreiung fallen, wird der „Einheitspreis“ um 90% reduziert: „Der Einheitspreis beträgt 0,007 €/m³. Für Wiesen- oder Ackerfutterbauflächen wird der Einheitspreis auf 10 Prozent reduziert“

Es ergeben sich folgende Fragen an Landesrat Brunner:

  1. Wie begründet die LR die generelle Befreiung von der Jahresgebühr für sämtliche Wasserableitungen, welche über 1060 Metern Meereshöhe liegen?*
  2. Wie begründet die LR die generelle Reduzierung des regulären „Einheitspreises“ auf ein Zehntel für Wiesen- oder Ackerfutterbauflächen?*
    Ich bitte um eine nachvollziehbare Erklärung und im Falle von Gründen der „wirtschaftlichen Tragfähigkeit“ die Angabe der Berechnungen und verwendeten Daten.
  3. Könnte und dürfte die LR sämtliche landwirtschaftlichen Konzessionen von der Gebühr befreien?

    

Die  Anfrage samt der schriftlichen Antwort kannst du hier lesen oder downloaden:

PDF-Datei

          

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Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 59/06bis/26-XVII

    Wasserspiele

  • Einreich-Datum:

    24.06.2026

  • Hauptsachbereich:

    Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit

  • Zuständiges Organ:

    • Landesrat BRUNNER
  • 30.06.2026 - Im Plenum nicht behandelt

    • Frist für schriftliche Beantwortung: 10.07.2026
  • 07.07.2026 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landesrat BRUNNER

    Hier die komplette Dokumentation samt Anfrage und Antwort:

    PDF-Datei

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