Wasserzins in der Landwirtschaft

Eingänge und Verteilung

Seit Einführung des Wasserzinses für die Landwirtschaft mit dem LG 10/2019 hat sich die Regelung mehrfach verändert. Während ursprünglich klare Vorgaben geschaffen wurden, führten zahlreiche Ausnahmen und Anpassungen dazu, dass das aktuelle System immer komplexer wurde.

    

In seiner Anfrage wollte Andreas Leiter Reber unter anderem wissen, wie viele Betriebe tatsächlich zur Kasse gebeten wurden, welche Summen zusammengekommen sind und ob die Verteilung gerecht erfolgt. Die nun vorliegende Antwort der Landesregierung zeigt: Über 5.500 Konzessionäre wurden 2023 zur Zahlung aufgefordert – mit Gesamteinnahmen von 1,58 Millionen Euro. Davon entfallen rund 50.000 Euro auf rückständige Wassergebühren der vergangenen Jahre. Zudem gibt es eine Vielzahl an Ermäßigungen und Befreiungen, die allerdings nicht immer nachvollziehbar sind.

        

Lies dir die vollständige Anfrage samt Antwort hier durch: 

[PDF-Download]

     

💬 Was denkst du? Ist die derzeitige Regelung fair für Südtirols Landwirtschaft? ⬇️

Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 81/06/24-XVII

    Wasserzins in der Landwirtschaft - Eingänge und Verteilung

  • Einreich-Datum:

    31.05.2024

  • Hauptsachbereich:

    Landwirtschaft

  • Aktueller Status:

    Archiviert

  • Werdegang des Aktes:

    29.05.2024 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landesrat BRUNNER

    04.06.2024 - Im Plenum nicht behandelt

    • Frist für schriftliche Beantwortung: 14.06.2024

    14.06.2024 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landesrat MESSNER

    17.06.2024 - Archivierung

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