Autonomiereform genehmigt
Was sich jetzt für Südtirol ändert
Der Senat in Rom hat die Autonomiereform am 13. Mai 2026 endgültig genehmigt. Damit werden mehrere Zuständigkeiten Südtirols abgesichert, erweitert oder wiederhergestellt – unter anderem in den Bereichen Umweltschutz, Abfallwirtschaft, Wildtiermanagement, Handel, Raumordnung, Bauwesen und öffentliches Dienstrecht.
Was diese Änderungen konkret bedeuten, wird sich vor allem in der Umsetzung zeigen. Klar ist: Südtirol erhält in mehreren Bereichen mehr rechtlichen Spielraum, um eigene Regelungen zu treffen und Verfahren stärker an die Bedürfnisse des Landes anzupassen.
Unter dem folgenden Link finden Sie den aktuellen Stand, die wichtigsten Änderungen im Überblick sowie ausgewählte Medienberichte zur genehmigten Autonomiereform.