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Autonomiereform genehmigt

Was sich jetzt für Südtirol ändert

Der Senat in Rom hat die Autonomiereform am 13. Mai 2026 endgültig genehmigt. Damit werden mehrere Zuständigkeiten Südtirols abgesichert, erweitert oder wiederhergestellt – unter anderem in den Bereichen Umweltschutz, Abfallwirtschaft, Wildtiermanagement, Handel, Raumordnung, Bauwesen und öffentliches Dienstrecht.

 

Was diese Änderungen konkret bedeuten, wird sich vor allem in der Umsetzung zeigen. Klar ist: Südtirol erhält in mehreren Bereichen mehr rechtlichen Spielraum, um eigene Regelungen zu treffen und Verfahren stärker an die Bedürfnisse des Landes anzupassen.

 

Unter dem folgenden Link finden Sie den aktuellen Stand, die wichtigsten Änderungen im Überblick sowie ausgewählte Medienberichte zur genehmigten Autonomiereform.

Unterm Dach, juche!

Mit Dachaufstockung preiswerten Wohnraum schaffen

Wohnen in Südtirol ist für viele Menschen kaum mehr leistbar. Baugrund ist knapp, die Preise steigen seit Jahren, und neue Flächen können nicht unbegrenzt verbraucht werden. Umso wichtiger ist es, vorhandenes Potenzial endlich besser zu nutzen.  

   

Mit einem Beschlussantrag fordert Abgeordneter Andreas Leiter Reber deshalb, die Bauverordnung so zu ändern, dass Dachgeschosse leichter zu Wohnzwecken ausgebaut werden können. So kann zusätzlicher und vergleichsweise preiswerter Wohnraum für Ansässige geschaffen werden, ohne noch mehr Boden zu versiegeln und ohne neue Bauflächen erschließen zu müssen.

Direktwahl des Landeshauptmanns

Sollen wir Südtiroler unseren Landeshauptmann selbst wählen dürfen?

Seit den ersten demokratischen Wahlen von 1948 bis heute hat es nur 253 Südtirolerinnen und Südtiroler gegeben, die das Recht hatten „ihren“ Landeshauptmann zu wählen. Denn im Unterschied zur Nachbarprovinz Trient und zu vielen anderen Regionen dürfen wir Südtiroler unseren Landeshauptmann noch immer nicht selbst wählen.

Als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger wählen wir in Südtirol „lediglich“ 35 Abgeordnete in den Landtag und allein diese 35 Männer und Frauen wählen aus ihren Reihen eine oder einen von ihnen zur Landeshauptfrau bzw. zum Landeshauptmann unseres Landes.

 

Mit einem Gesetzentwurf möchte Andreas Leiter Reber die Direktwahl des Landeshauptmannes ermöglichen. Eine geplante Unterschriftenaktion soll zeigen, ob dieses Anliegen von der Bevölkerung getragen wird.

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