Direktwahl des Landeshauptmanns
Sollen wir Südtiroler unseren Landeshauptmann selbst wählen dürfen?
Seit den ersten demokratischen Wahlen von 1948 bis heute hat es nur 253 Südtirolerinnen und Südtiroler gegeben, die das Recht hatten „ihren“ Landeshauptmann zu wählen. Denn im Unterschied zur Nachbarprovinz Trient und zu vielen anderen Regionen dürfen wir Südtiroler unseren Landeshauptmann noch immer nicht selbst wählen.
Als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger wählen wir in Südtirol „lediglich“ 35 Abgeordnete in den Landtag und allein diese 35 Männer und Frauen wählen aus ihren Reihen eine oder einen von ihnen zur Landeshauptfrau bzw. zum Landeshauptmann unseres Landes.
Mit einem Gesetzentwurf möchte Andreas Leiter Reber die Direktwahl des Landeshauptmannes ermöglichen. Eine geplante Unterschriftenaktion soll zeigen, ob dieses Anliegen von der Bevölkerung getragen wird.