RAI-Finanzierung in und aus Südtirol

Wer ein TV-Gerät besitzt – oder auch nur einen Stromanschluss –, muss Rai-Gebühren zahlen. Die Beträge sind gesetzlich geregelt und grundsätzlich bekannt, ebenso die Aufteilung in Privatpersonen und Betriebe. Was aber fehlt, sind transparente, nachvollziehbare Gesamtzahlen für Südtirol.
Deshalb hat der Freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber eine schriftliche Anfrage an die Landesregierung gestellt.

  

Die komplette Anfrage ist hier als PDF abrufbar:

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Gefragt wird unter anderem:

  • Wie hoch war die Gesamtsumme aller Rai-Gebühren, die in Südtirol im Jahr 2024 eingehoben wurden?
  • Wie viele private Haushalte haben die jährliche Gebühr von 90 € bezahlt?
  • Wie viele Beherbergungsbetriebe und andere Einrichtungen mussten eine Sondergebühr entrichten – und in welcher Höhe?
  • Wie verteilen sich die Sondergebühren auf die Kategorien A bis E?
  • Wie viele Personen haben sich von der Rai-Gebühr befreien lassen, z. B. aufgrund fehlender TV-Geräte oder als Pensionisten mit geringem Einkommen?

Short facts

  • Anfrage Nr. 781/25-XVII

    RAI-Finanzierung in und aus Südtirol:

  • Einreich-Datum:

    01.07.2025

  • Hauptsachbereich:

    Finanzen

  • Zuständiges Organ

    • Landeshauptmann KOMPATSCHER
  • Werdegang des Aktes:

    01.07.2025 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Frist für Beantwortung 30 Tage: 31.07.2025
    • Frist im Sinne von Art. 110, Absatz 5 der GO: 30.08.2025

    28.08.2025

    • Zwischenbescheid: Landeshauptmann KOMPATSCHER

    28.01.2026

    • Definitive Antwort: Landeshauptmann KOMPATSCHER

       

    Hier die komplette Dokumentation zum Nachlesen:

    PDF-Datei

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