Unterstützung für Rentner: Leiter Reber fordert Klarheit

Erstwohnung darf für Berechnung der Seniorenhilfe keinesfalls zählen.

Bis zum 30. September sollen bekanntlich alle Südtiroler über 65 Jahren, deren Einkommen unter einem ISEE-Schwellenwert von 20.000 Euro liegt, um einen finanziellen Beitrag des Landes ansuchen können. Gestern hat dazu SVP-Funktionärin Gabriele Morandell verlautbart, dass die Erstwohnung nicht für die Berechnung der ISEE zählen würde. „Dies sorgt für große Verwirrung, denn bei der staatlichen ISEE-Berechnung wird der Wert der Erstwohnung stets gemäß ihrer Einstufung einberechnet“, bemerkt der der Freie Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber, der die Landesregierung auffordert, hierzu schnell für Klarheit zu sorgen.

     

„Mit den Mauern kann sich niemand den Kühlschrank füllen, es muss daher sichergestellt werden, dass bei der Berechnung der wirtschaftlichen Situation der Senioren der Wert der Erstwohnung nicht nach ihrem IMU-Wert mit 20 oder 30 % eingerechnet wird. Sehr viele Niedrigrentner würden allein aufgrund des Wertes ihrer Eigentumswohnung aus der Beitragsschiene fallen. Die Landesregierung muss die genauen Berechnungskriterien veröffentlichen und klar erläutern, ob der Anteil der Wohnung beim ISEE-Wert abgezogen wird oder nicht“, fordert Leiter Reber.

     

Zudem erinnert er daran, dass das Land Südtirol fahrlässig spät dran sei: „Seit vielen Jahren kommen Senioren im teuren Südtirol finanziell oft kaum ans Monatsende und ebenso lange haben wir im Landtag darauf hingewiesen. Während die Region Friaul im vergangenen Jahr nur zwei Monate für ein ähnliches Abkommen mit der staatlichen INPS benötigt hat, hat unsere Landesregierung das Abkommen noch immer nicht abgeschlossen, obwohl sie bereits vor eineinhalb Jahren vom Landtag verpflichtet worden ist, eine Landesunterstützung für Senioren einzuführen“, schließt Leiter Reber.
 

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