Rentenaufstockung: „Beschließen reicht nicht – das Geld muss bei den Senioren ankommen“
Pressemitteilung vom 30.07.2026
In einem offenen Brief hat heute der ASGB-Vorsitzende Tony Tschenett die Landesregierung als auch den NISF/INPS-Direktor aufgefordert, öffentlich zu erklären, warum die Bezieher einer Sozialrente noch immer nicht die Rentenaufstockung durch das Land in Anspruch nehmen können. „Die Sozialrente beträgt magere 550 Euro im Monat. Gerade um diese Senioren und Niedrigrentnern zu helfen, hat der Südtiroler Landtag die Landesregierung beauftragt, Senioren unter einer Rente oder sonstigem Einkommen von unter 1.000 Euro mit Geldern aus dem Landeshaushalt zu unterstützen“, erinnert der Freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber.
„Während die Regierung der Region Friaul-Julisch-Venetien über ihr Abkommen mit dem INPS den regionalen Rentenzuschuss auch an Bezieherinnen und Bezieher der sogenannten Sozialrente (assegno sociale) ausbezahlt, haben diese in Südtirol keinen Anspruch auf die Rentenaufstockung des Landes. Südtirols Landesregierung begründet dies mit offenen Rechtsfragen, die es noch zu klären gelte.
„Viele der knapp 1.000 Senioren, die keinerlei eigene Renteneinzahlungen vorweisen und auf die Sozialrente von rund 550 Euro im Monat angewiesen sind, sind Frauen. Die betroffenen Jahrgänge werden immer weniger, umso sträflicher ist der sehr späte und schwache Einsatz der Südtiroler Landesregierung“, urteilt Leiter Reber.
„Es ist offensichtlich, dass Südtirols Landesregierung technische Fehler gemacht hat: All jene Senioren, die gar keine Altersrente bekommen wurden schlichtweg vergessen in das Abkommen mit dem staatlichen Fürsorgeinstitut aufzunehmen. Wir haben im Landtag schon 2025 rund 40 Millionen Euro für die Unterstützung von Senioren und Niedrigrentnern bereitgestellt. Die Finanzmittel sind also längst vorhanden und reserviert, doch die Landesregierung kriegt es einfach nicht gebacken, dass die Gelder bei den betroffenen Senioren ankommen“, ärgert sich Leiter Reber.
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