Die Autonomiereform ist genehmigt

Stand: 14. Mai 2026

Der Senat in Rom hat die Autonomiereform am 13. Mai 2026 endgültig genehmigt – mit 129 Ja-Stimmen, 48 Enthaltungen und keiner Gegenstimme. Nach der Promulgierung durch den Staatspräsidenten, der Veröffentlichung im Amtsblatt und einer Frist von 15 Tagen treten die Änderungen in Kraft.

  

Die Reform sichert, erweitert oder stellt mehrere Zuständigkeiten Südtirols wieder her. Entscheidend wird nun sein, wie diese neuen Spielräume genutzt werden – und welche konkreten Auswirkungen sie für Land, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger haben.

  

Auf dieser Seite sammeln wir die wichtigsten Informationen, Änderungen und Medienberichte zur genehmigten Autonomiereform.

Was ändert sich konkret?

Mit der genehmigten Autonomiereform erhält Südtirol in mehreren Bereichen mehr gesetzgeberischen Spielraum. Ziel ist es, Zuständigkeiten klarer abzusichern, Verfahren zu vereinfachen und dort eigene Regelungen zu ermöglichen, wo bisher staatliche Vorgaben enge Grenzen gesetzt haben. Besonders relevant sind laut Medienbericht folgende Bereiche:

Umweltschutz

Südtirol erhält mehr Zuständigkeit im Bereich Umweltschutz. Dadurch könnten künftig auch Themen wie Lärmbelastung durch Freizeitflüge mit Hubschraubern stärker über Landesgesetze geregelt werden. Auch Verwaltungsverfahren sollen einfacher und kürzer werden, ohne den Schutz der Umwelt grundsätzlich infrage zu stellen.

Abfallwirtschaft

Mit der neuen Zuständigkeit für „Umweltschutz inklusive Abfallbewirtschaftung“ kann Südtirol stärker auf das eigene, bisher gut funktionierende System mit Recyclinghöfen und Müllsammelstellen setzen. Staatliche Vorgaben wie jene rund um EGATO könnten dadurch zurückgedrängt werden.

Wildtiermanagement

Das Land erhält neue Möglichkeiten im Wildtiermanagement. Damit kann Südtirol künftig selbst Managementpläne erstellen, etwa im Umgang mit Wolf und anderen Wildtieren. Voraussetzung bleibt, dass der gute Erhaltungszustand der jeweiligen Art nachgewiesen wird.

Handel

Die Reform stärkt die Zuständigkeit des Landes im Bereich Handel. Dadurch könnte der Weg für eigenständige Landesregelungen zu Öffnungszeiten im Einzelhandel einfacher werden – etwa auch für Modelle mit Sonntagsschließungen nach Zonen.

Öffentliches Dienstrecht

Im Bereich Personal und Dienstrecht erhält Südtirol wieder mehr Zuständigkeit. Das betrifft unter anderem Kollektivverträge und Regelungen für den öffentlichen Dienst. Damit kann das Land bestimmte Abläufe künftig stärker selbst gestalten. 

Wahlgesetze

Landtag und Regionalrat müssen infolge der Reform die Wahlgesetze anpassen. Unter anderem wird die Ansässigkeitsdauer für das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf zwei Jahre verkürzt. Zudem ergeben sich Änderungen bei der Zusammensetzung der Landesregierung und bei der Vertretung der italienischen Sprachgruppe in Gemeindeausschüssen.

Weniger Bürokratie

Ein zentraler Punkt ist die Möglichkeit, Landesbestimmungen neu zu überprüfen und Verfahren zu vereinfachen. Südtirol soll freier darin werden, Bürokratie abzubauen, Abläufe zu verkürzen und eigene Lösungen für konkrete Probleme im Land zu finden. 

Kurz gesagt:

Die Reform schafft neue rechtliche Spielräume. Ob daraus spürbare Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger entstehen, hängt nun davon ab, wie Landtag und Landesregierung diese Möglichkeiten nutzen.

Nach dem Ja im Senat: Das schreiben die Medien zur Autonomiereform

129 Stimmen: Autonomie-Reform ist Gesetz

[Dolomiten, 14.05.2026]

Was die Reform für Bürger bringt

[Dolomiten, 14.05.2026]

Von „Meilenstein“ bis „Aufweichung“

[Dolomiten, 14.05.2026]

129 Ja für Südtirol

[Die Neue Südtiroler Tageszeitung, 14.05.2026]

Online-Medien

Autonomie-Reform ist Gesetz: Was die Reform für Bürger bringt [stol.it, 14.05.2026]

Der gefährliche Preis der Autonomiereform [unsertirol.com, 14.05.2026]

Autonomiereform endgültig beschlossen – „Ein historischer Tag für Südtirol“ [stol.it, 13.05.2026]

In trockenen Tüchern [tageszeitung.it, 13.05.2026]

Die Autonomiereform ist beschlossene Sache [reinews.it, 13.05.2026]

Autonomiereform endgültig genehmigt [suedtirolnews.it, 13.05.2026]

Radio & TV

Autonomiereform - Morgengespräch [Rai Südtirol Radio, 14.05.2026]

Autonomiereform - Interview mit Arno Kompatscher und Francesco Palermo [Rai Südtirol Radio, 14.05.2026]

Kompatscher: Das Parlament kann uns nichts mehr wegnehmen [Rai Südtirol Radio, 14.05.2026]

Autonomiereform genehmigt [Rai Südtirol Radio, 14.05.2026]

Autonomiereform endgültig genehmigt [Rai Südtirol, 13.05.2026]

Die Autonomiereform in den italienischen Medien

Statuto, la riforma diventa legge 

[Alto Adige, 14.05.2026]

Tornano le competenze eliminate 

[Corriere dell'Alto Adige, 14.05.2026]

Statuto di autonomia

[Corriere dell'Alto Adige, 14.05.2026]

Riforma Statuto, sì del Senato 

[Corriere del Trentino, 14.05.2026]

Passa la riforma dello Statuto 

[l'Adige, 14.05.2026]

Statuto, la riforma è legge 

[il T, 14.05.2026]

Approvata la riforma dello Statuto di autonomia 

[unsertirol.com, 14.05.2026]

Autonomiereform - Mach dir selbst ein Bild!

Stand: Mai 2025

Die geplante Autonomiereform beherrscht derzeit weite Teile der veröffentlichten Meinung in Südtirol. Spricht man allerdings (durchaus interessierte) Südtiroler Bürger auf die Reform an, so wissen die wenigsten, welche Änderungen konkret geplant sind und welche positiven oder negativen Auswirkungen sie für Südtirol haben können.

    

Damit sich jeder und jede selbst informieren und eine eigene Meinung bilden kann, stellen wir hier den Text zu den geplanten Änderungen am Autonomiestatut vor und zeigen Analysen von Fachleuten sowie Stellungnahmen verschiedener Journalisten und Medien auf.

    

Die Links und Informationen werden hier laufend erweitert. Bleib dran!

Unser Autonomiestatut und die geplanten Änderungen:

Analysen von Experten und Pressestimmen:

Der von LH Kompatscher berufene Rechtsberater des Landes Walter Obexer spricht in der Tageszeitung Dolomiten vom 08. April von einem „Schritt voran für Südtirols Autonomie, Politikwissenschaftler Günther Pallaver meint in einem Gastkommentar in der Tiroler Tageszeitung die Reform sei „kein großer Wurf“ und Roberto Toniatti bezeichnet die Reform am 18. April im Corriere del Trentino als „Oxymoron .

    

Die Neue Tageszeitung schreibt am 15. April 2025 zum Verfassungsgesetzentwurf der italienischen Regierung von „Arnos Forderungen“ und erklärt warum „aus gutem Grund“ nicht alle der ursprünglichen Südtiroler Forderungen in den Text eingeflossen sind.
Auf Salto.bz analysiert Fabio Gobbato über „le rinunce svp

      

Welche konkreten und für die Bürger spürbaren Änderungen soll die Reform laut LH Arno Kompatscher geben?

Hier seine Antwort auf unsere Landtagsanfrage im November 2024.
 

Konträre Einschätzungen zur Einvernehmensklausel

Am 13. November zitiert die Tageszeitung Dolomiten die Verfassungsrechtlerin Daria De Pretis und den Landeshauptmann die davon sprechen, dass die „Einvernehmensklausel von symbolischer Natur sei“.

    

Dieselbe Tageszeitung Dolomiten schreibt am 10. April 2025 davon, dass „Südtirol ohne dem Einvernehmen nichts mehr genommen werden kann“.

Die weiteren Schritte im Landtag

22. April 2025

Am 22. April findet ein Sonderlandtag statt, der von der vereinten Opposition einberufen wurde und der die geplanten Änderungen am Statut analysieren und vorab bewerten soll.

   

Landtagspräsident Schuler und die politische Mehrheit wollten die Behandlung und Abstimmung über die einzelnen Punkte verhindern. Aus diesem Grund wurde ein Ersetzungsantrag hinterlegt, welcher jedoch während der Landtagssitzung ebenso abgelehnt wurde. Daraufhin hat die Opposition geschlossen den Saal verlassen und spricht in einer gemeinsamen Presseaussendung von einem Tiefpunkt der Demokratie.

23. April 2025

Am 23. April tagt die Sonderkommission des Landtags, um die offizielle Stellungnahme des Landtages zum Verfassungsgesetzentwurf vorzubereiten.

    

Der Landtag hat 4 Möglichkeiten, seine offizielle Stellungnahme abzugeben:

  • Eine negative Stellungnahme
  • Eine positive Stellungnahme mit Auflagen (an die Einbringer die vorgeschlagenen Änderungen vorzunehmen)
  • Eine positive Stellungnahme mit Bemerkungen (die lediglich Anregungen beinhalten dürfen)
  • Eine positive Stellungnahme

    

Südtirols Landesparlament „darf“ nur abnicken

Es hat sich bereits im Vorfeld der Sitzung der Sonderkommission abgezeichnet, dass die Regierungskoalition keine großen inhaltlichen Änderungen zum vorliegenden Entwurf der Autonomiereform aufnehmen wird.

Doch dass SVP-Fraktionschef Harald Stauder gleich zu Beginn der Sitzung mitteilt, dass der vorliegende Text „ein fertig ausverhandeltes Ergebnis“ darstelle und die Regierungsfraktionen nicht gedenken auch nur einer einzigen Änderung oder Präzisierung am Text zuzustimmen, zeigt einmal mehr wie bizarr der demokratische Prozess bei Änderungen am Südtiroler Autonomiestatut abläuft.

Umso mehr da die Regierungskoalition mit 18 Abgeordneten gerademal um einen Abgeordneten mehr verfügt als die politische Minderheit mit 17 Abgeordneten.

Dass selbst die von der Freien Fraktion vorgebrachten Auflagen, die den „Minderheitenschutz“ als Begriff explizit einfügen wollte, damit unmissverständlich klargestellt ist, dass künftig bei einseitigen Änderungen am Statut die aktuellen Standards des Minderheitenschutzes nicht gesenkt werden, wurden mit 17 zu 18 Stimmen abgelehnt.

Dieses Anliegen ist später lediglich als unverbindliche Bemerkung in eine Liste äußerst weicher und meist lobender Bemerkungen eingeflossen.

    

Brisante Zahlen

Zählt man die Abgeordneten getrennt nach Sprachgruppen, was angesichts der Grundlagen der Autonomie und des Minderheitenschutzes durchaus legitim ist, so verfügt die Regierungskoalition über 14 Abgeordnete der deutschen und ladinischen Sprachgruppe, während die gemeinsame Opposition 16 Abgeordnete der deutschen Sprachgruppe auf sich vereint. Durch diese Betrachtung bekommen die knappen Abstimmungsergebnisse zu den vorgeschlagenen Änderungen an der geplanten Autonomieeform eine besondere Brisanz.

    

Trentino-Südtirol/Alto Adige: Zweinamigkeit mehrheitlich gutgeheißen

Die Auflage, den vor einem halben Jahrhundert, im zweiten Autonomiestatut von 1972 in Artikel 114 für die Region Trentino Südtirol angeführten deutsche Wortlaut „Trentino-Südtirol“ beizubehalten und nicht gegen die zweinamige Form „Trentino Südtirol/Alto Adige“ auszutauschen, wurde ebenso abgelehnt.

Sogar nachdem die Freie Fraktion das Anliegen auch in weicherer Form als allgemeine Bemerkung zur Abstimmung vorlegte, verfehlte es mit 19 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen klar die Mehrheit. (Dagegen: SVP, FH, FdI, FI, Civica und PD; Dafür: FF, Liste Widmann, STF, JWA, Vita; Enthalten: TeamK, Grüne, Colli;)

06. und 07. Mai 2025

Am 6. und 7. Mai 2025 hat der Südtiroler Landtag über die Stellungnahme zur geplanten Autonomiereform beraten und abgestimmt. Die Mehrheit sprach sich für den Verfassungsgesetzentwurf zur Änderung des Sonderstatuts aus. Alle Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt. Die endgültige Stellungnahme des Landtags wurde mit 26 Ja- und 6 Nein-Stimmen angenommen.

Entwurf der Stellungnahme

Verfassungsgesetzentwurf

Technischer Bericht

Erläuternder Bericht

Nachgelesen: Das schreiben die Medien

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