Hubschrauberübungen für Großraubtiergruppe
Im aktuellen Finanzgesetz wurden 30.000 Euro für Hubschrauberübungen für die Großraubtiergruppe bereitgestellt – doch was genau steckt dahinter? Bislang gab es keine derartigen Übungen.
Die Antwort der Landesregierung auf die Kontrollanfrage zeigt:
- Die Hubschrauberflüge dienen dem Transport und der Einschulung der „Einsatzgruppe Sicherheit“, die für Einsätze im Zusammenhang mit Großraubwild vorgesehen ist.
- Übungen erfolgen mit privaten, konventionierten Hubschrauberunternehmen, ähnlich wie bei Waldbrandeinsätzen.
- Erstmals durchgeführt: Bisher gab es keine derartigen Schulungen, aber durch das neue „Wolfsgesetz“ (LG 10/2023) und die steigende Präsenz von Großraubwild sei eine Einführung notwendig.
- Finanzierung über den Forstdienst: Die Mittel laufen nicht direkt über die Landwirtschaft, sondern über den Bereich Forstdienst.
Andreas Leiter Reber kommentiert: „Jährlich steigende Raubwildpräsenz hin oder her – die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen: Braucht es wirklich 30.000 Euro für Hubschrauberübungen oder gäbe es effizientere Lösungen?“
Lies dir die vollständige Anfrage hier durch:
Short facts
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Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 68/04/24-XVII
Hubschrauberübungen für Großrautiergruppe
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Einreich-Datum:
04.04.2024
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Hauptsachbereich:
Landwirtschaft
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Aktueller Status:
Archiviert
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Werdegang des Aktes:
03.04.2024 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Zuständiges Organ: Landesrat WALCHER
09.04.2024 - Im Plenum nicht behandelt
- Frist für schriftliche Beantwortung: 19.04.2024
16.04.2024 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landesrat WALCHER
- Text der schriftlichen Antwort
- Archivierung
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