Hubschrauberübungen für Großraubtiergruppe

Im aktuellen Finanzgesetz wurden 30.000 Euro für Hubschrauberübungen für die Großraubtiergruppe bereitgestellt – doch was genau steckt dahinter? Bislang gab es keine derartigen Übungen.

   

Die Antwort der Landesregierung auf die Kontrollanfrage zeigt:

  • Die Hubschrauberflüge dienen dem Transport und der Einschulung der „Einsatzgruppe Sicherheit“, die für Einsätze im Zusammenhang mit Großraubwild vorgesehen ist.
  • Übungen erfolgen mit privaten, konventionierten Hubschrauberunternehmen, ähnlich wie bei Waldbrandeinsätzen.
  • Erstmals durchgeführt: Bisher gab es keine derartigen Schulungen, aber durch das neue „Wolfsgesetz“ (LG 10/2023) und die steigende Präsenz von Großraubwild sei eine Einführung notwendig.
  • Finanzierung über den Forstdienst: Die Mittel laufen nicht direkt über die Landwirtschaft, sondern über den Bereich Forstdienst.

    

Andreas Leiter Reber kommentiert: „Jährlich steigende Raubwildpräsenz hin oder her – die Landesregierung muss sich die Frage gefallen lassen: Braucht es wirklich 30.000 Euro für Hubschrauberübungen oder gäbe es effizientere Lösungen?“

    

Lies dir die vollständige Anfrage hier durch:

[PDF-Download]

Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 68/04/24-XVII

    Hubschrauberübungen für Großrautiergruppe

  • Einreich-Datum:

    04.04.2024

  • Hauptsachbereich:

    Landwirtschaft

  • Aktueller Status:

    Archiviert

  • Werdegang des Aktes:

    03.04.2024 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landesrat WALCHER

    09.04.2024 - Im Plenum nicht behandelt

    • Frist für schriftliche Beantwortung: 19.04.2024

    16.04.2024 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landesrat WALCHER

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