Daten zur Mutterschaftszeit

Kurz vor und nach der Geburt sind Mütter in Italien per Gesetz zu einer Arbeitsunterbrechung verpflichtet. Teilweise ausgenommen davon sind Freiberuflerinnen und Selbständige. Die obligatorische Mutterschaftszeit gilt für alle Mütter, die in einem Angestelltenverhältnis stehen. Für Selbständige gilt ein eingeschränkter Mutterschutz. Sie erhalten zwei Monate vor und drei Monate nach der Geburt eine finanzielle Entschädigung. Auch bei Adoption oder Anvertrauung haben Mütter ein Recht auf die Mutterschaftszeit.

   

Daraus ergeben sich folgende Fragen an die zuständige Landesrätin Pamer: 

  1. Wie viele Mütter haben in Südtirol jeweils in den Jahren 2020 bis 2024 die obligatorische Mutterschaftszeit beantragt?
  2. Welche Geldmittel wurden dafür seitens des NIFS in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils an Empfängerinnen in Südtirol ausbezahlt?
  3. Im öffentlichen Dienst wird die obligatorische Mutterschaftszeit mit 100 Prozent des letzten Gehalts vergütet. Wie viele öffentliche Bedienstete haben in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils die Mutterschaftszeit beantragt?
    3.1 Kann diese Zahl zwischen Bediensteten des Staates, der Landesverwaltung, des Landesgesundheitsdienstes, den Landeslehrern, dem Personal der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime, des Wohnbauinstitus und der Verkehrsämter Bozen und der Kurverwaltung Meran unterschieden werden? Wenn ja, bitte ich um eine Aufschlüsselung.
    3.2 Für wie viele Mitarbeiterinnen hat allein die Südtiroler Landesverwaltung in den Jahren 2020 bis 2024 die Mutterschaftszeit ausbezahlt und welche Gesamtsummen ergaben sich daraus?

    

Die vollständige Anfrage samt Antwort kannst du hier lesen oder downloaden:

PDF-Datei

          

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