Chancengleichheit in Vorwahlzeiten
Dass sich bei uns in Südtirol einige große Verbände und Vereine nicht an das Regionalgesetz halten, welches die Wahlwerbung für einzelne Parteien und Kandidaten verbietet ist leider seit Jahren Realität. Dass bei den aktuellen Gemeinderatswahlen auch der öffentlich-rechtliche Sender „Rai-Südtirol“ und das Wochenmagazin „FF“ offen gegen die Regelung der „Par Conditio“ verstoßen und damit die Chancengleichheit verletzen, mag vielleicht weniger der Absicht, als der Nachlässigkeit der Verantwortlichen geschuldet sein, darf jedoch nicht ignoriert werden.
Am Montag, 05. Mai 2025, wurde von Rai-Südtirol die Sendung „Am Runden Tisch“ ausgestrahlt zu der eine Kandidatin für das Bürgermeisteramt der Stadt Meran eingeladen worden ist, welche die noch anstehende Stichwahl zu bestreiten hat. Diese Diskussionssendung wurde zur besten Sendezeit ausgestrahlt und dürfte eine überdurchschnittliche Zuschauerzahl erreicht haben, da die Sendung direkt am Tag nach dem ersten Wahlgang und die definitiven Ergebnisse der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in den meisten Südtiroler Gemeinden thematisierte. Gerade bei Stichwahlen und der Polarisierung auf nur zwei konkurrierende Kandidaten ist die Wahrung der Chancengleichheit bzw. eine eindeutige Verletzung der Chancengleichheit besonders gravierend.
Die Kandidatin selbst dürfte dabei keine Verantwortung treffen, da sie wohl davon ausgehen darf, dass der öffentliche rechtliche Sender „Rai Südtirol“ die gesetzlichen Regeln einhält.
Das Staatsgesetz zur „Par Conditio“ (Nr.28/2000) ist diesbezüglich sehr klar und schreibt vor, dass im Zeitraum zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang die Sendeplätze gleichmäßig auf die beiden Kandidaten aufzuteilen sind. Zudem sieht das Gesetz für „tribune politiche", also für politische Diskussionsveranstaltungen, die Gewährleistung der Chancengleichheit von politischen Meinungen und Positionen vor.
Dasselbe gilt für das Wochenmagazin „FF“ welches am Donnerstag, den 08. Mai 2025 ein Porträt der selben Kandidaten auf ihr Titelblatt setzt. Chancengleichheit und Gleichberechtigung in Vorwahlzeiten sehen eindeutig anders aus.
In beiden Fällen hat der Freie Landtagsabgeordnete eine Anfrage an den Landesbeirat des Kommunikationswesens gestellt:
Hier geht's zur Anfrage “Rai-Südtirol „Am runden Tisch“ vom 05.05.2025”
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