Es gibt kein Hundekot-Gesetz

Eintragungspflicht für Hunde-DNA: Klärung der Landesregierung

Seit Monaten sorgt das sogenannte „Hundekot-Gesetz“ für Diskussionen. Während viele annahmen, es gäbe keine verpflichtende DNA-Erfassung für Hunde in Südtirol, stellt die Landesregierung nun klar: Die Eintragung ins Melderegister für Heimtiere mitsamt genetischem Profil ist sehr wohl verpflichtend. Allerdings bleibt es den Gemeinden überlassen, ob sie diese Daten für Kontrollen heranziehen.

    

Aktuell sind 40.994 Hunde im Melderegister erfasst, davon verfügen 10.793 bereits über eine DNA-Analyse. Die Landesregierung hält an der Erhebung der genetischen Profile fest, will jedoch keine Verpflichtung für Gemeinden einführen, diese zur Identifizierung von Hundekot-Vergehen zu nutzen. Von den angekündigten Massenteststationen haben bisher 20 Gemeinden ihre Unterstützung zugesagt – eine Umsetzung hängt jedoch von der Personalaufstockung bei den Amtstierärzten ab.

    

Lies dir die vollständige Anfrage hier durch: 

[PDF-Download]

         

Was hältst du von der Regelung? Sollte die DNA-Erfassung verpflichtend genutzt werden oder ist die Freiwilligkeit für Gemeinden sinnvoll? Diskutiere mit uns in den Kommentaren! 💬👇

Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 80/06/24-XVII

    Es gibt kein Hundekot-Gesetz

  • Einreich-Datum:

    31.05.2024

  • Hauptsachbereich:

    Landwirtschaft

  • Aktueller Status:

    Archiviert

  • Werdegang des Aktes:

    29.05.2024 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Zuständiges Organ: Landesrat WALCHER

    04.06.2024 - Im Plenum nicht behandelt

    • Frist für schriftliche Beantwortung: 14.06.2024

    12.06.2024 - Schriftliche Antwort eingelangt: Landesrat WALCHER

    13.06.2024 - Archivierung

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