Vorrang für Baudenkmäler
Kleiner, aber feiner Erfolg in dieser Landtagswoche:
Ein wichtiger Schritt für den Erhalt historischer Bausubstanz: Bei den Gästebetten, welche künftig auf Landesebene vergeben werden, wird Betten, die in denkmalgeschützten Gebäuden und in vorhandenen Kubaturen realisiert werden, der Vorzug gegeben.
Es gibt viele leerstehende Ansitze und historische Wohnhäuser, die zwar ortsbildprägend sind, aber oft dem Verfall geweiht sind, die Nutzung der meist großen Kubaturen schwierig und die Sanierung allein für Wohnzwecke für die Besitzer oft nicht leistbar ist.
Durch die touristische Nutzung können vielleicht einige dieser Häuser gerettet werden, zugleich wird bereits vorhandene Kubatur genutzt, statt neue errichtet und auch den Gästen wird ein Urlaub in alten Mauern und einem ortstypischen Südtiroler Gebäude ermöglicht.
Wenn Südtirol schon auf Landesebene 1.000 limitierte Gästebetten vergibt, dann sollen Heimatschutz und der allgemeine Nutzen für das Land so groß wie möglich sein.
Die Tageszeitung Dolomiten berichtet in ihrer Ausgabe vom 18. April 2026 ausführlich darüber:
Weitere Links zum Thema
Beschlussantrag zu Landesgesetzentwurf Nr. 6/64/26-XVII
Landesbettenkontingent: Vorzugsschiene für Baudenkmäler und bestehende Kubatur
Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 71/11/24-XVII vom 29.10.2024:
Zwei Jahre nach dem "Bettenstopp": Weiß die Landesregierung inzwischen wie viele Betten sie stoppen will?
Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 12/02/26-XVII vom 26.01.2026
Betten-Stop-and-Go
Interview mit Andreas Leiter Reber in der ff - Das Südtiroler Wochenmagazin vom 14. Juli 2022
Themenseite “Gästebetten, Bettenstopp und klare Regeln”
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