Wohnbauförderung: gestrichen und geahndet

Die Agentur für Wohnbauaufsicht (AWA) stellt Zuwiderhandlungen gegen die Sozialbindungen fest. Neben der Kontrolle des Missbrauchs und der Verhängung der vorgesehenen Geld- und Verwaltungsstrafen, hat sie auch die Befugnis den Widerruf und die Reduzierung der Wohnbauförderung, die Rückerstattungsforderung von gewährten Beiträgen oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu ahnden.

    

Andreas Leiter Reber möchte von der zuständigen Landesrätin wissen,

bei welchen Formen von Missbrauch Förderungen widerrufen, reduziert oder rückgefordert werden, wie oft diese Maßnahmen in den Jahren 2024 und 2025 angewandt wurden, in welchem finanziellen Ausmaß dies erfolgte und welche weiteren Auflagen – etwa die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands – angeordnet wurden.

       

Die vollständige Anfrage samt schriftlicher Antwort kannst du hier lesen:

PDF-Datei

          

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Short facts

  • Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 80/01/26-XVII

    Wohnbauförderung: gestrichen und geahndet

  • Einreich-Datum:

    07.01.2026

  • Hauptsachbereich:

    Wohnungsbau

  • Zuständiges Organ:

    • Landesrätin MAIR
  • 13.01.2026

    • Im Plenum nicht behandelt
    • Frist für schriftliche Beantwortung: 23.01.2026
  • 19.01.2026

    • Schriftliche Antwort eingelangt: Landesrätin MAIR

        

    Die vollständige Dokumentation samt schriftlicher Antwort kannst du hier lesen:

    PDF-Datei

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