Wohnmarktmonitoring einführen
Um eine verantwortungsvolle Wohnbaupolitik betreiben, die richtigen politischen Weichen stellen und mögliche negative Entwicklungen rechtzeitig erkennen zu können, müssen die relevanten Daten zum Wohnen, Bauen, Kaufen und Mieten monitoriert und analysiert werden.
Der vorliegende Gesetzesentwurf Nr. 41/2025, auch „Wohnreform 2025“ genannt, enthält eine Reihe von Maßnahmen, die den teuren und überhitzten Wohnungsmarkt in Südtirol künftig entlasten soll. Vor allem die Erleichterung und Förderung des Kauf und des Mietens von Wohnraum durch Ansässige steht dabei im Vordergrund.
Dies vorausgeschickt, beauftragt der Südtirol Landtag die Landesregierung:
- Die Entwicklung der Wohnungs- und Mietpreise in den Südtiroler Städten und Landgemeinden sowie die Daten zu den neu ausgewiesenen und umgewidmeten verbauten Flächen und Kubaturen jährlich zu veröffentlichen.
Der Beschlussantrag mitsamt der kompletten Dokumentation kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden.
Short facts
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Beschlussantrag zu Landesgesetzentwurf Nr. 3/41/25-XVII
Wohnmarktmonitoring einführen
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Einreich-Datum:
04.06.2025
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Hauptsachbereich:
Wohnungsbau
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Werdegang des Aktes:
04.06.2025 - Einbringung
- Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
- Beschlussantrag Nr.: 3 zum Gesetzentwurf Nr.: LGe 41/25-XVII G
- Übermittlung an das zuständige Organ: Landesrätin MAIR
06.06.2025
- Ersetzungsantrag eingereicht
- Beginn der Behandlung im Plenum
- Genehmigt bzw. angenommen im Sinne von Art. 92 Absatz 6 der GO
23.06.2025
- Übermittlung des endgültigen Textes an das zuständige Organ : Landeshauptmann KOMPATSCHER
05.11.2025
- Bericht des zuständigen Organs: Landesrätin MAIR
Hier die komplette Dokumentation:
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