Wohnmarktmonitoring einführen

Um eine verantwortungsvolle Wohnbaupolitik betreiben, die richtigen politischen Weichen stellen und mögliche negative Entwicklungen rechtzeitig erkennen zu können, müssen die relevanten Daten zum Wohnen, Bauen, Kaufen und Mieten monitoriert und analysiert werden.

   

Der vorliegende Gesetzesentwurf Nr. 41/2025, auch „Wohnreform 2025“ genannt, enthält eine Reihe von Maßnahmen, die den teuren und überhitzten Wohnungsmarkt in Südtirol künftig entlasten soll. Vor allem die Erleichterung und Förderung des Kauf und des Mietens von Wohnraum durch Ansässige steht dabei im Vordergrund.

   

Dies vorausgeschickt, beauftragt der Südtirol Landtag die Landesregierung:   

  • Die Entwicklung der Wohnungs- und Mietpreise in den Südtiroler Städten und Landgemeinden sowie die Daten zu den neu ausgewiesenen und umgewidmeten verbauten Flächen und Kubaturen jährlich zu veröffentlichen.

   

Der Beschlussantrag kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden.

   

Interessiert? Hier geht's zur Video-Aufnahme der Debatte vom 06. Juni 2025

Short facts

  • Beschlussantrag zu Landesgesetzentwurf Nr. 3/41/25-XVII

    Wohnmarktmonitoring einführen

  • Einreich-Datum:

    04.06.2025

  • Hauptsachbereich:

    Wohnungsbau

  • Aktueller Status:

  • Werdegang des Aktes:

    04.06.2025 - Einbringung

    • Erstunterzeichner: Leiter Reber Andreas
    • Beschlussantrag Nr.: 3 zum Gesetzentwurf Nr.: LGe 41/25-XVII G
    • Übermittlung an das zuständige Organ: Landesrätin MAIR

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