Grenzüberschreitende Rettungseinsätze

Bürokratie darf keine Leben kosten!

Wenn jede Minute zählt, darf Bürokratie keine Hürde sein! Trotz der engen historischen und kulturellen Verbindung zwischen Nord- und Südtirol gibt es immer noch massive Probleme bei grenzüberschreitenden Rettungseinsätzen. Unterschiedliche rechtliche Vorgaben, fehlende Anerkennung von Qualifikationen und unzureichende Kommunikation zwischen den Leitstellen führen dazu, dass Notfallpatienten oft unnötig lange auf Hilfe warten müssen.

   

Ein Antrag im Südtiroler Landtag forderte nun konkrete Maßnahmen, um diese Hindernisse abzubauen und sicherzustellen, dass im Ernstfall das nächstgelegene Rettungsteam zum Einsatz kommt – unabhängig von Staatsgrenzen. Der Antrag wurde genehmigt und ist nun bereit zur Umsetzung! Ein wichtiger Schritt für eine reibungslose Zusammenarbeit im Notfall.

   

Hier geht's zum vollständigen Beschlussantrag

      

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Short facts

  • Beschlussantrag Nr. 108/24-XVII

    Grenzüberschreitende Rettungseinsätze

  • Einreich-Datum:

    12.06.2024

  • Hauptsachbereich:

    Gesundheitswesen

  • Aktueller Status:

    Archiviert

  • Werdegang des Aktes:

    12.06.2024 - Einbringung

    • Erstunterzeichner - Sven Knoll, Süd-Tiroler Freiheit
    • Weitere Unterzeichner - Tammerle Myriam Atz (Süd-Tiroler Freiheit), Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit), Hannes Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit)

    13.06.2024

    • Übermittlung an das zuständige Organ: Landesrat MESSNER
    • Zum ersten Mal auf die Tagesordnung gesetzt: 07/24

    25.06.2024 - Ersetzungsantrag

    • Weitere Unterzeichner - Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widman), Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion), Franz Ploner (Team K), Andreas Colli (JWA Wirth Anderlan)

    26.06.2024 - Ersetzungsantrag

    • Weitere Unterzeichner - Maria Elisabeth Rieder (Team K)

    01.07.2024 - zweisprachiger Ersetzungsantrag

    04.07.2024 - Beginn Behandlung im Plenum

    • Ergebnis: genehmigt mit einer Abstimmung nach getrennten Teilen (Offene Abstimmung)

    11.07.2024 - Übermittlung des endgültigen Textes an das zuständige Organ: Landeshauptmann KOMPATSCHER

    12.07.2024 - Archivierung

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